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Amtsblatt der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig
Ausgabe 8/2023
Amtlicher Teil
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Satzungen

Satzung

zur Aufhebung von Satzungen der ehemaligen Gemeinden Birkenhügel, Blankenberg, Blankenstein, Harra, Neundorf, Pottiga und Schlegel

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 sowie 20 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und

Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Oktober 2022 (GVBI. S. 414, 415), der §§ 19 und 46 des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 (ThürGNGG 2019) vom 18. Dezember 2018 sowie der §§ 2, 7, 7a und 21 b des 'Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBI. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBI. S 396) erlässt die Gemeinde Rosenthal am Rennsteig folgende Satzung:

§ 1

Aufhebungen

1.

Die Satzung der Gemeinde Birkenhügel über die steuerbegünstigten Zwecke der gemeindlichen Kindertagesstätte vorn 22. Januar 2003 wird rückwirkend zum 1. Januar 2014 aufgehoben.

2.

Die Satzung der Gemeinde Blankenberg über die steuerbegünstigten Zwecke der gemeindlichen Kindertagesstätte vom 22. Januar 2003 wird rückwirkend zum 1. Januar 2014 aufgehoben.

3.

Die Wahlhelferentschädigungssatzung der Gemeinde Blankenberg vom 9. Mai 1994 wird rückwirkend zum 5. April 2005 aufgehoben.

4.

Die Satzung der Gemeinde Blankenstein über die steuerbegünstigten Zwecke der gemeindlichen Kindertagesstätte vom 22. Januar 2003 wird rückwirkend zum 1. Januar 2014 aufgehoben.

5.

Die Satzung zur Führung von Ortsteilnamen in der Gemeinde Harra vom 20. April 1999 wird rückwirkend zum 1. Juli 2003 aufgehoben.

6.

Die Satzung der Gemeinde Neundorf über die steuerbegünstigten Zwecke der gemeindlichen Kindertagesstätte vom 7. Februar 2003 wird rückwirkend zum 1. Januar 2014 aufgehoben.

7.

Die Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Gemeinde Neundorf vom 8. Mai 1998 wird rückwirkend zum 24. Juli 2021 aufgehoben.

8.

Die Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Gemeinde Pottiga vom 23. Februar 1998 wird rückwirkend zum 24. Juli 2021 aufgehoben.

9.

Die Satzung der Gemeinde Schlegel über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen (Straßenausbaubeiträge) vom 21. Oktober 2008 wird rückwirkend zum 1. Januar 2019 aufgehoben.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Rosenthal am Rennsteig, 12. Juni 2023

Gemeinde Rosenthal am Rennsteig

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.