Jeder Bürger, der einen Hund besitzt, ob groß oder klein, ist in der Pflicht, seinen Vierbeiner innerhalb von 2 Wochen nach Anschaffung in der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig anzumelden.
Ebenso gilt die Anmeldung bei Zuzug in die Gemeinde Rosenthal am Rennsteig, sowie die Abmeldung Ihres Hundes bei Wegzug.
Laut § 11 der Satzung der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig über die Erhebung von Hundesteuer vom 15.10.2019 sind alle Hunde, mit einem Alter über 4 Monate, anzeigepflichtig.
Das Formular Hundeanmeldung finden Sie auf unserer Homepage
www.rosenthal-am-rennsteig.de unter Bürgerservice/Anträge und Formulare/Finanzverwaltung/An- bzw. Abmeldung von Hunden
Als Anlage Versicherungsnachweis und Hundepass mit Transpondernummer in Kopie beifügen.
Per Mail: steuern@rosenthal-am-rennsteig.de | per Fax: 036642 - 296028
per Post: Gemeinde Rosenthal am Rennsteig, Rennsteig 2, 07366 Rosenthal am Rennsteig | vor Ort: Abteilung Finanzen, Gemeinde Rosenthal am Rennsteig
Nach Anmeldung erhalten Sie einen Hundesteuerbescheid, sowie eine Hundemarke.
Diese muss von jedem steuerpflichtigen Hund getragen werden.
Rosenthal am Rennsteig, den 31.08.2023
Höhn
Ordnungsamt
Gemeinde Rosenthal am Rennsteig