Liebe Bürgerinnen und Bürger,
immer wieder erreichen uns anonyme Anzeigen. Gern kümmern wir uns um Ihre Anliegen. Wir müssen aber darauf hinweisen, dass anonym eingehende Ordnungswidrigkeitenanzeigen nicht verfolgt werden können, da es an der Möglichkeit der Beweisführung fehlt, welche jedoch zwingend erforderlich ist. Eine Beweisführung, im Rahmen des Bußgeldverfahrens und auch in einem eventuellen gerichtlichen Verfahren, kann nur mit Hilfe der anzeigenden Person erfolgen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.