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Amtsblatt der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig
Ausgabe 9/2024
Nichtamtlicher Teil
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Das Ordnungsamt informiert

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

immer wieder erreichen uns anonyme Anzeigen. Gern küm­mern wir uns um Ihre Anliegen. Wir müssen aber darauf hin­weisen, dass anonym eingehende Ordnungswidrigkeitenan­zeigen nicht verfolgt werden können, da es an der Möglichkeit der Beweisführung fehlt, welche jedoch zwingend erforderlich ist. Eine Beweisführung, im Rahmen des Bußgeldverfahrens und auch in einem eventuellen gerichtlichen Verfahren, kann nur mit Hilfe der anzeigenden Person erfolgen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.