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Amtsblatt der Kur- und Erholungsstadt Bad Frankenhausen
Ausgabe 1/2023
Wissenswertes
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Verbraucherzentrale Thüringen

Das ändert sich 2023 beim Thema Energie

Preisdeckel, Fördermittel, Solarenergie: 2023 bringt zahlreiche Änderungen im Energiebereich. Viele der neuen Vorschriften stehen im Zeichen der Energiekrise und des Klimawandels. Die Verbraucherzentrale Thüringen erklärt die wichtigsten Neuerungen für Mieter:innen und Hauseigentümer:innen.

Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme

Wer im kommenden Jahr Energie spart, soll dies auch in der Geldbörse spüren. Ein neuer Gesetzesentwurf gibt die maximalen Preise für Strom, Gas und Fernwärme vor, die Versorger für ein bestimmtes Grundkontingent verlangen dürfen. Das Grundkontingent soll bei 80 Prozent des Verbrauchs liegen, der für die Abschlagszahlung für September 2022 angenommen worden war.

Verbraucht man mehr, gelten wieder die regulären Preise der Versorger. Momentan ist folgende Deckelung im Gespräch: Für Erdgas soll bis April 2024 eine Obergrenze von 12 Cent pro Kilowattstunde gelten, für Fernwärme von 9,5 Cent pro Kilowattstunde, für Strom von 40 Cent pro Kilowattstunde. Greifen soll die Preisbremse ab März 2023, allerdings rückwirkend bis Januar 2023.

Wohngelderhöhung und Einmalzahlungen

Haushalte mit geringem Einkommen erhalten ab Januar 2023 erheblich mehr Wohngeld, um den gestiegenen Heizkosten Rechnung zu tragen. Die Höhe des Wohngelds hängt dabei vom Einkommen, von der Nettomiete sowie von der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab. Geplant ist zudem, dass Studierende und Fach-Schüler:innen im Laufe des Jahres 2023 eine Einmalzahlung von 200 Euro als Ausgleich für gestiegene Heizkosten erhalten.

Neue Förderbedingungen für Heizungstausch und Sanierung

Heizungen werden nur noch gefördert, wenn sie mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Zusätzlich kann auch die Miete provisorischer Heizungen mitgefördert werden, wenn eine kaputte Heizung ausgetauscht werden muss.

Wer eine Biomasseheizung beispielsweise für Holzpellets wählt, muss auch Solarthermie nutzen, um eine Förderung zu erhalten. Biomasseheizungen müssen zudem höhere Anforderungen an Schadstoffemissionen erfüllen.