hier: Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB
Der Stadtrat der Stadt Bad Frankenhausen hat in seiner Sitzung am 17.10.2024 die Einleitung eines ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB zum Bebauungsplan „Weidengasse“ beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß BauGB damit eingeleitet. Der räumliche Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich.
Wesentliches Ziel der Planung
ist die Ergänzung des Planverfahrens o.g. Bebauungsplanes durch die Erarbeitung einer Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB in Form eines Umweltberichtes und einer Eingriff- / Ausgleichsbilanzierung sowie der Festsetzung von externen Ausgleichsmaßnahmen in einem 2. Geltungsbereich.
In seiner Sitzung am 28.11.2024 hat der Stadtrat der Stadt An der Schmücke dem Planentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie Anlagen zugestimmt und die Veröffentlichung der Planunterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Weidengasse“ der Stadt Bad Frankenhausen - ergänzendes Verfahren gem. § 214 (4) BauGB, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung mit artenschutzrechtlichem Gutachten sowie dem Umweltbericht mit Grünordnungsplan und alle wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen des Planverfahrens werden gemäß § 3 (2) BauGB im Zeitraum
vom 20.01.2025 bis einschl. 21.02.2025
im Internet als Download unter der Adresse
https://bad-frankenhausen.de/stadt-buerger/aktuelles/oeffentlichebekanntmachungen/
veröffentlicht.
Als zusätzliches Informationsangebot werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum an nachfolgender Stelle, innerhalb der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt; fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich:
| Ort: | Stadtverwaltung Bad Frankenhausen, Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen, Fachbereich Bauverwaltung, Zimmer 107 |
| Sprechzeiten: | |
| Montag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | - geschlossen - |
| Donnerstag | 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Stellungnahmen können während der o.g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an bauamt@bad-frankenhausen.de erfolgen. Außerdem können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Bad Frankenhausen, Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt Bad Frankenhausen unberücksichtigt bleiben können.
Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen des Planverfahrens sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Weidengasse“ der Stadt bad Frankenhausen mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgüter sowie Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag;
sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Bodenschutz/Altlasten, Geologie, Arten- und Naturschutz, Immissionsschutz, Wasserrecht, verkehrliche Erschließung, Ver- und Entsorgung.
Anlage: Übersichts- und Lageplan
gez. Strejc
Bürgermeister