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Amtsblatt der Kur- und Erholungsstadt Bad Frankenhausen
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Sanierungsberatung - Beratungstermine

Es ist ein Ziel der Stadtsanierung, Eigentümerinnen und Eigentümern von im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücken bei der Instandsetzung und Modernisierung Ihrer Anwesen Unterstützung anzubieten. Seit August 2018 ist daher das Büro ProjektStadt aus Weimar als Sanierungsberater für die Stadt Bad Frankenhausen tätig. Das interdisziplinäre Team betreut ca. 30 Thüringer Kommunen im Bereich der Stadtsanierung und übernimmt dabei die technische, kaufmännische, organisatorische und verfahrenstechnische Betreuung. Unter anderem gehört die kostenlose Beratung zu allen baulichen und gestalterischen Fragen sowie zu erforderlichen Antragstellungen und Verfahrenswegen zu den Aufgaben des Sanierungsberaters. Die Beratungen finden in der Regel im 4-wöchigen Rhythmus vorzugsweise als Ortstermin am Objekt oder im kleinen Sitzungssaal im Rathaus von Bad Frankenhausen statt (nächste Termine: jeweils dienstags zwischen 10:00 Uhr und 16:00 Uhr am 14.01.2025; 04.02.2025; 04.03.2025; 08.04.2025; 29.04.2025; 03.06.2025; 01.07.2025; 29.07.2025). Hierfür können Sie gern mit unserem Sanierungsberater Herrn Berthold von der ProjektStadt (Tel.: 03643-9082 224, E-Mail: axel.berthold@projektstadt.de) oder mit der Sachbearbeiterin im Bauamt Frau Rösch (Tel.: 034671-720 38, E-Mail: a.roesch@bad- frankenhausen.de) einen konkreten Beratungstermin abstimmen. In besonderen Fällen können zusätzliche Termine mit Herrn Berthold und Frau Rösch vereinbart werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass im Sinne der Aufwandsreduzierung mehrere Beratungstermine zeitlich gebündelt werden müssen.

Im Nachfolgenden seien noch einmal die die mit dem Sanierungsgebiet verbundenen Besonderheiten aufgeführt:

Sanierungsgebiet

Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes erfolgte im Jahr 1991. Seither wurden zahlreiche öffentliche und private Maßnahmen gefördert. Neben der Sanierung und Aufwertung von Straßen, Wegen und Plätzen standen auch Maßnahmen an öffentlichen und privaten Gebäuden im Fokus. Der Stadtrat der Stadt Bad Frankenhausen hat die Verlängerung des Sanierungsgebietes bis zum Jahr 2027 beschlossen. Die Sanierung befindet sich sozusagen auf der Zielgeraden.

Dies ist ein guter Anlass, sich um die vielleicht schon mehrfach überlegte und bisher immer wieder verschobene Sanierung oder Teilsanierung seiner Immobilie Gedanken zu machen. Wer im Jahr 2025 eine Instandsetzung, Modernisierung oder einen Umbau plant, der sollte jetzt die nächsten Wochen und Monate nutzen, um sich zunächst von unserem Sanierungsberater beraten zu lassen. Dabei geht es neben den rechtlichen Rahmenbedingungen ggf. auch um eine Förderung durch Städtebauförderungsmittel.

Bitte beachten Sie, dass gemäß § 144 Baugesetzbuch alle Vorhaben und sonstigen Maßnahmen im Sanierungsgebiet nach § 14 Baugesetzbuch einer schriftlichen Genehmigung der Stadt (sanierungsrechtliche Genehmigung) bedürfen.

Genehmigungspflichtig sind Errichtungen, Änderungen oder Nutzungsänderungen von baulichen Anlagen (auch bauliche Anlagen im Freiraum), unabhängig davon, ob sie baugenehmigungspflichtig sind. Für den Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung werden von der Stadt und ihrem Sanierungsberater Antragsformulare zur Verfügung gestellt.

Jede Eigentümerin / jeder Eigentümer möge auch daran denken, dass im Sanierungsgebiet eine Bau- und Werbeanlagensatzung rechtskräftig ist. Die aktuelle Bau- und Werbeanlagensatzung vom März 2023 ist nach ihrer Veröffentlichung am 5. Juli 2023 in Kraft getreten und wirkt als örtliche Bauvorschrift.

Zu den gestalterischen Vorgaben für die Bausubstanz erkundigt man sich am besten beim Sanierungsberater vor Antragsstellung und vor Auftragsvergabe an eine Firma. Die Satzung ist auf der Internetseite der Stadt Bad Frankenhausen unter STADT & BÜRGER -> BÜRGERSERVICE -> Ortsrecht -> Bauen, Wohnen, Umwelt einsehbar.

Alle Änderungen an Bestandsgebäuden, an den Außenanlagen sowie Neu- oder Umbaumaßnahmen müssen den Bestimmungen dieser Satzung entsprechen. Hierunter fallen beispielsweise insbesondere auch gestalterische Veränderungen (z. B. Fassadenarbeiten, Erneuerung Haustür, Zaunanlage, …).

Weiterhin möchten wir auch auf Folgendes hinweisen: Handelt es sich bei Ihrem Gebäude um ein Einzeldenkmal, befindet sich das Gebäude in unmittelbarer Nähe eines Einzeldenkmals oder ist es Teil eines Denkmalensembles ist bei der Planung und Abstimmung die zuständige Denkmalschutzbehörde mit einzubeziehen und zusätzlich eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis bei der unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Sondershausen zu beantragen.

Kommunales Förderprogramm

Zum anderen stellt die Stadt Bad Frankenhausen für die finanzielle Unterstützung der Eigentümerinnen und Eigentümer bei Maßnahmen der äußeren Gestaltung der Gebäude mit erhöhtem gestalterischem Mehraufwand (z.B. Fenster, Haustür, Dach, Fassade) Mittel über das "Kommunale Förderungsprogramm“ bereit. Die Förderung muss rechtzeitig vor Beginn der Ausführung beantragt werden. Weitere Angaben zu den Voraussetzungen der Förderung und zum Verfahren sind der Förderrichtlinie für das kommunale Förderprogramm zur Förderung von Mehraufwendungen für Gestaltung innerhalb des Sanierungsgebietes Innenstadt Bad Frankenhausen zu entnehmen. Die Förderrichtlinie ist auf der Internetseite der Stadt Bad Frankenhausen unter STADT & BÜRGER -> BÜRGERSERVICE -> Ortsrecht -> Bauen, Wohnen, Umwelt einsehbar. Auch zur Abstimmung zum kommunalen Förderprogramm kann das kostenlose Beratungsangebot des Sanierungsberaters genutzt werden.

Steuerliche Vergünstigung

Wenn man es richtig macht, kann man sogar in erheblichem Umfang Steuern sparen. Denn die Sanierungsaufwendungen können nach dem Einkommensteuergesetz geltend gemacht werden. Hierfür ist mit der Stadt Bad Frankenhausen vor Beginn der Sanierung ein Vertrag in Form einer Modernisierungsvereinbarung abzuschließen. Auch hierzu gibt es die kostenlose Beratung durch unseren Sanierungsberater.

Frühzeitige Ablöse der Ausgleichsbeträge

Mit dem Abschluss der Sanierung im Jahr 2027 wird ebenfalls die Erhebung der sanierungsbedingten Ausgleichsbeträge notwendig. Für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten entfällt die Pflicht zur Zahlung von Erschließungsbeiträgen nach §127 BauGB. Jedoch müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer die sanierungsbedingte Werterhöhung ihrer Grundstücke ablösen. Die Stadt ist mit Abschluss der Sanierung dazu verpflichtet, diese Beiträge zu erheben, zur Refinanzierung der erhaltenen Fördermittel. Ausgeglichen wird die Werterhöhung der Grundstücke, durch Sanierungsmaßnahmen im Zeitraum der Sanierung (bspw. Umgestaltung von öffentlichen Straßen und Plätzen, daraus resultierende Attraktivitätssteigerung in der Kernstadt).

Durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Kyffhäuserkreises und des Landkreises Nordhausen, Geschäftsstelle Artern erfolgte dazu die Ermittlung der besonderen Bodenrichtwerte. Danach sind konkrete Aussagen zur Höhe der zu zahlenden Ausgleichsbeträge für die einzelnen Grundstücke möglich - evtl. zu berücksichtigende Besonderheiten der einzelnen Grundstücke werden in die konkrete Wertbestimmung im Einzelfall einbezogen.

Die Stadt Bad Frankenhausen bietet zusätzlich für die betroffenen Grundstückseigentümer eine gestaffelte Rabattierung (Abzinsung) an, falls diese frühzeitig die Bezahlung des Ausgleichbetrages vornehmen. Die frühzeitige Ablösung der Ausgleichsbeträge hat einen weiteren Vorteil: Die Stadt kann die Einnahmen in vollem Umfang in das Sanierungsgebiet reinvestieren.

Mit dem Ende der Sanierung im Jahr 2027 werden dann für alle nicht vorzeitig abgelösten Grundstücke per Bescheid die vollständigen Ausgleichsbeträge erhoben. Diese muss die Stadt an die Fördermittelgeber zurückführen, kann sie also nicht in der Innenstadt reinvestieren.

Als Grundstückseigentümer haben Sie bereits ein persönliches Anschreiben erhalten. Auch haben Sie die Möglichkeit, einen persönlichen Beratungstermin mit dem Sanierungsberater ProjektStadt wahrzunehmen. Bei Fragen hierzu bzw. zwecks Terminabstimmung wenden Sie sich bitte an unseren Sanierungsberater Herrn Nachtigal (Tel.: 03643-9082 151, E-Mail: sebastian.nachtigal@ projektstadt.de)

Axel Berthold & Sebastian Nachtigal

ProjektStadt, GS Weimar