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Amtsblatt der Kur- und Erholungsstadt Bad Frankenhausen
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

für alle Kleingartenartenanlagen für die das Bundeskleingartengesetz vom 28.02.1983 Anwendung findet in der Gemarkung der Stadt Bad Frankenhausen und der Gemarkung ihrer Ortsteile

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass der Stadtrat der Stadt Bad Frankenhausen mit Beschluss Nr. 053-6/24 vom 28.11.2024 beschlossen hat, die Angleichung der Pacht für alle Kleingartenartenanlagen für die das Bundeskleingartengesetz vom 28.02.1983 Anwendung findet in der Gemarkung der Stadt Bad Frankenhausen und der Gemarkung ihrer Ortsteile, anzugleichen.

Mit Beschluss vom 25.11.2010 Beschluss Nr. 144-7/10 hatte der Stadtrat der Stadt Bad Frankenhausen eine Angleichung der jährlichen Pacht auf 0,03 €/qm für alle Kleingartenanlagen, für die das Bundeskleingartengesetz vom 28.02.1983 Anwendung findet, für den Bereich Bad Frankenhausen und die OT Seehausen, Esperstedt und Udersleben beschlossen. Dieser jährliche Pachtzins von 0,03 €/qm für Kleingartenanlagen, die dem Bundeskleingartengesetz unterliegen, soll nun auch für die beiden Ortsteile Ichstedt und Ringleben Anwendung finden.

Alle Pächter, die diese Anpassung der Pachtpreise betrifft, erhalten durch die Stadtverwaltung Bad Frankenhausen eine gesonderte Mitteilung.

Mit freundlichen Grüßen

Bauverwaltung

Abteilung Liegenschaften