Titel Logo
Amtsblatt der Kur- und Erholungsstadt Bad Frankenhausen
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

für alle städtischen Grundstücke auf dem Gebiet der Stadt Bad Frankenhausen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass der Stadtrat der Stadt Bad Frankenhausen mit Beschluss Nr. 052-6/24 vom 28.11.2024 beschlossen hat, die Berechnung der Pacht für alle städtischen Grundstücke auf dem Gebiet der Stadt Bad Frankenhausen anzupassen.

Die Verpachtung von Grundstücken ist privatrechtlich geregelt. Das Entgelt für die Nutzung einer durch Pachtvertrag verpachteten und bebauten Fläche bestimmt sich aus der angemessenen Verzinsung des zu diesem Zeitpunkt des Antrages geltenden Bodenrichtwertes von diesem Grundstück. Als angemessen wird ein Zinssatz von 6% des Bodenrichtwertes pro Jahr angenommen. Die Bodenrichtwerte werden im Abstand von zwei Jahren vom Freistaat Thüringen, Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Katasterbereich Artern festgelegt.

Diese Berechnung gilt nicht für Kleingartenanlagen, Wochenendgrundstücken, Garagenanlagen, gärtnerisch sowie landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Alle Pächter, die diese Anpassung der Pachtpreise betrifft, erhalten durch die Stadtverwaltung Bad Frankenhausen eine gesonderte Mitteilung.

Mit freundlichen Grüßen

Bauverwaltung

Abteilung Liegenschaften