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Amtsblatt der Kur- und Erholungsstadt Bad Frankenhausen
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

für städtische Grundstücke, welche unter die Nutzungsentgeltverordnung vom 24.07.1997 fallen auf dem Gebiet der Stadt Bad Frankenhausen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass der Stadtrat der Stadt Bad Frankenhausen mit Beschluss Nr. 050-6/24 vom 28.11.2024 beschlossen hat, den Pachtzins für die Verpachtung von Wochenendgrundstücken und gärtnerisch genutzten Flächen auf Grundlage der Nutzungsentgeltverordnung vom 24.07.1997 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997, Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 30.07.1997), Artikel 1, § 3, Absatz 1, Punkt 3, anzupassen. Die Erhöhung der Pacht erfolgt stufenweise. Die letzte Pachtanpassung erfolgte am 01.01.2011.

Mit Wirkung vom 01.01.2025 erhöht sich die Pacht von städtischen Grundstücken, welche unter die Nutzungsentgeltverordnung vom 24.07.1997 auf dem Gebiet der Stadt Bad Frankenhausen fallen, für unbebaute Grundstücke von derzeit 0,30 €/ m² auf 0,40 €/m² und für unbebaute Grundstücke von derzeit 0,60 €/m² auf 0,80 €/m².

Alle Pächter, die diese Anpassung der Pachtpreise betrifft, erhalten durch die Stadtverwaltung Bad Frankenhausen eine gesonderte Mitteilung.

Mit freundlichen Grüßen

Bauverwaltung

Abteilung Liegenschaften