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Amtsblatt der Kur- und Erholungsstadt Bad Frankenhausen
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen



für private Garagen auf städtischen Grund und Boden

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass der Stadtrat der Stadt Bad Frankenhausen mit Beschluss Nr. 051-6/24 vom 28.11.2024 beschlossen hat, die Nutzungsentgelte für Garagen auf fremden Grund und Boden anzupassen. Durch die Umsetzung der Grundsteuerreform obliegt die Abführung der Grundsteuer dem Grundstückseigentümer.

Mit Wirkung vom 01.01.2025 müssen nun die Pächter von städtische Garagengrundstück 60,00 € pro Jahr zahlen. Bisher waren es 41,58 € pro Jahr, welche sich aus 30,00 € Garagenpacht und 11,58 € Grundsteuer/a zusammengesetzt haben.

Ebenfalls möchten wir Sie darüber in Kenntnis setzen, dass durch die Änderung des Umsatzsteuergesetzes die Stadt Bad Frankenhausen voraussichtlich umsatzsteuerpflichtig bei der Vermietung und Verpachtung von Garagengrundstücken wird, d. h. zu der Pacht kann ggf. die Umsatzsteuer hinzukommen. Die Höhe der anfallenden Umsatzsteuer kann derzeit noch nicht genannt werden.

Wir möchten Sie bitten, die Höhe der neuen Grundstückspacht für private Garagen auf städtischen Grund und Boden bei zukünftigen Zahlungen an die Stadt zu berücksichtigen. Sie erhalten zusätzlich einen angepassten Bescheid der Abteilung Finanzen.

Mit freundlichen Grüßen

Bauverwaltung

Abteilung Liegenschaften