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Amtsblatt der Kur- und Erholungsstadt Bad Frankenhausen
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Beschluss Nr. 145-14/25

Einbringer: Bürgermeister

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Bauleistungen für die Baumaßnahme Errichtung eines Themenspielplatzes Am Wallgraben in Bad Frankenhausen an die Firma Fa. Bätzolds Garten- und Landschaftsbau aus Bad Frankenhausen zu einem Angebotspreis von 410.135,70 € Brutto.

Die finanziellen Mittel werden als außerplanmäßige Ausgaben aus der HH-Stelle 5811/961 zur Verfügung gestellt.

Beschluss Nr. 146-14/25

Einbringer: Bürgermeister

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Verbindung mit § 39 der Thüringer Kommunalordnung in der zum Zeitpunkt des Beschlusses jeweils aktuellen Fassung die Verlängerung des Durchführungszeitraums der Sanierung für das Sanierungsgebiet „Historischer Stadtkern" bis zum 31.12.2032.

Beschluss Nr. 147-14/25

Einbringer: Bürgermeister

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Bad Frankenhausen beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:

Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren der 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Ringleben" der Stadt Bad Frankenhausen soll in dem, gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich fortgeführt werden. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Ringleben" der Stadt Bad Frankenhausen, bestehend aus Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht und Anlagen wird gebilligt.

Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB soll eingeleitet werden.

Die benötigten finanziellen Mittel werden im Haushalt 2026 zur Verfügung gestellt.

Beschluss Nr. 148-14/25

Einbringer: Bürgermeister

Beschluss:

Der Stadtrat billigt die Teilnahme der Stadt Bad Frankenhausen am Projektaufruf 2025/2026 - Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten" - Kyffhäusertherme Bad Frankenhausen energetische Sanierung Dach.

Beschluss Nr. 149-14/25

Einbringer: Bürgermeister

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Bauleistungen für die Bauendreinigung der Oberkirche gemäß dem Vergabevorschlag der Planergemeinschaft ARGE „Schiefer Turm" Jordan Balzer Schubert Architekten PartG mbB und Architekturbüro Hauswald BDA an die Firma WIMAS Dienstleistung Service GmbH aus Bad Frankenhausen mit einer Höhe von 7.207,19 € Brutto zu vergeben.

Beschluss Nr. 150-14/25

Einbringer: Bürgermeister

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Metallbauarbeiten zur Notsicherung von Geländern im Quellgrund in 06567 Bad Frankenhausen an die Fa. Schmiede und Metallbau Junge aus 06577 An der Schmücke zu einem Angebotspreis von 15.205,23 € Brutto.

Beschluss Nr. 151-14/25

Einbringer: Bürgermeister

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Vergabe der landschaftsgärtnerischen Arbeiten auf dem Friedhof in 06567 Bad Frankenhausen OT Ringleben an die Fa. Gebhardt Garten- und Landschaftsbau GmbH & Co. KG aus 06567 Bad Frankenhausen zu einem Angebotspreis von 33.769,82 € Brutto.

Beschluss Nr. 152-14/25

Einbringer: Bürgermeister

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Neupflanzung von Gehölzen an die Fa. Bätzoldt's Garten- und Landschaftsbau GmbH aus 06567 Bad Frankenhausen zu einem Angebotspreis von 80.204,45 € Brutto.

Beschluss Nr. 153-14/25

Einbringer: Bürgermeister

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Bauleistung zur Wiederherstellung des Verbindungsweges Hohlweg und Bärentaleingang im Umfeld des Panorama-Museums Bad Frankenhausen gem. dem Vergabevorschlag des IB Meinecke GmbH an die Firma Gewässer- und Tiefbau E. Krumpholz e. K. zu einem Angebotspreis von 30.603.05 € Brutto.

Beschluss Nr. 154-14/25

Einbringer: Bürgermeister

Beschluss:

1.

Die Beklagten verpflichten sich zur Abgeltung der Klageforderung an die Klägerin einen Betrag von 50.000,- € zu bezahlen.

2.

Mit dem Vergleich sind sämtliche Ansprüche aus dem Bauvertrag vom 26.02.1996 zwischen der Kurgesellschaft Bad Frankenhausen und der Beklagten über die Schlüsselfertige Errichtung des Kurmittelhauses mit Erlebnisbad und Gaststätte einschließlich der dazugehörigen Außenanlagen endgültig abgegolten und erledigt, seien die Ansprüche bekannt oder unbekannt, vergangen, gegenwärtig oder zukünftig oder in die Vergleichserwägungen eingeflossen oder nicht.

3.

Von den Gerichtskosten des Rechtsstreits einschließlich der Gerichtskosten des selbständigen Beweissicherungsverfahrens 3 OH 32/07 tragen die Beklagte 15% und die Klägerin 85%. Die außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits sowie die außergerichtlichen Kosten im selbständigen Beweisverfahren trägt jede Partei selbst.

4.

Dieser Vergleich kann von der Klägerin widerrufen werden bis zum 01.12.2025. Der Widerruf muss durch Schriftsatz gegenüber dem Landgericht Mühlhausen erfolgen. Entscheidend ist der Eingang bei Gericht.

5.

Die Beklagten verpflichten sich zur Abgeltung der Klageforderung an die Klägerin einen Betrag von 50.000,- € zu bezahlen.

6.

Mit dem Vergleich sind sämtliche Ansprüche aus dem Bauvertrag vom 26.02.1996 zwischen der Kurgesellschaft Bad Frankenhausen und der Beklagten über die Schlüsselfertige Errichtung des Kurmittelhauses mit Erlebnisbad und Gaststätte einschließlich der dazugehörigen Außenanlagen endgültig abgegolten und erledigt, seien die Ansprüche bekannt oder unbekannt, vergangen, gegenwärtig oder zukünftig oder in die Vergleichserwägungen eingeflossen oder nicht.

7.

Von den Gerichtskosten des Rechtsstreits einschließlich der Gerichtskosten des selbständigen Beweissicherungsverfahrens 3 OH 32/07 tragen die Beklagte 15% und die Klägerin 85%. Die außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits sowie die außergerichtlichen Kosten im selbständigen Beweisverfahren trägt jede Partei selbst.

8.

Dieser Vergleich kann von der Klägerin widerrufen werden bis zum 01.12.2025. Der Widerruf muss durch Schriftsatz gegenüber dem Landgericht Mühlhausen erfolgen. Entscheidend ist der Eingang bei Gericht.

Beschluss Nr. 155-14/25

Einbringer: Bürgermeister

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die durch die SPD-Fraktion vorgeschlagene Änderung der Ausschussbesetzung im Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss mit Herrn Stephan Rückebeil als sachkundigen Bürger.

Beschluss Nr. 156-14/25

Einbringer: Bürgermeister

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Bad Frankenhausen beschließt, der Kur- und Tourismus GmbH zur Sicherstellung des laufenden Geschäftsbetriebes für das 1. Quartal 2026 einen Zuschuss in Höhe von 350 T€ zu gewähren.

Die Mittel sind im Haushaltsplan 2026 entsprechend bereitzustellen.

Beschluss Nr. 157-14/25

Einbringer: Bürgermeister

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt im Haushaltsjahr 2025 überplanmßige Ausgaben der Haushaltsstellen

330.638

Kultursommer

15.271,23 €

400.712

Wunsch- und Wahlrecht

(Erhöhung der Pauschale pro Kind)

50.000,00 €

900.832

Kreisumlage lt. endgültigem

Kreisumlagebescheid v. 12.3.25

99.268,23 €

Der Kostendeckungsvorschlag sind Mehreinahmen der Gewerbesteuer und beim Wunsch- und Wahlrecht die Mehreinnahmen von den Gemeinden aufgrund der gestiegenen Pauschale pro Kind.

Beschluss Nr. 158-14/25

Einbringer: Bürgermeister

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Erhöhung der außerplanmäßigen Ausgabe zur Durchführung des 121. Deutschen Bädertages von 18.000,- € auf 43.000,- €

Eine finanzielle Mehrbelastung entsteht der Stadt Bad Frankenhausen nicht, da die Kommune vom Deutschen Heilbäderverband eine Zuweisung von 25.000,- € erhält.

Beschluss Nr. 159-14/25

Einbringer: Bürgermeister

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Bad Frankenhausen beschließt, die Vergabe der Vermessungsleistungen für die Solende Messung gem. § 125 BbergG an das Büro Glückauf-Vermessung Sondershausen zu einem Angebotspreis von 13.304,20 € Brutto. Die notwendigen finanziellen Mittel in Höhe von 7.496,95 € werden als überplanmäßige Ausgaben, mit Kostendeckung aus Mehreinahmen der Gewerbesteuer, zur Verfügung gestellt.