hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
Der Stadtrat der Stadt Bad Frankenhausen hat in seiner Sitzung am 23.11.2023 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Ringleben“ der Stadt Bad Frankenhausen beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß BauGB damit eingeleitet. Der räumliche Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich. Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.
Ziel der Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Rad- und Fußverbindung von Ringleben nach Ichstedt mit einer Querung der Ortsumgehungsstraße Ringleben (L1172) zu schaffen.
Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind zur Zeit verfügbar: Regionalplan Nordthüringen (RP-NT 2012), wirksamer Flächennutzungsplan Stadt Bad Frankenhausen, Offenlandbiotopkartierung, Umweltbericht zur 1. Änderung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag. Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Stadt Bad Frankenhausen zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass folgende weiteren Ermittlungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden: Einholen der Stellungnahmen der Fachbehörden und der Öffentlichkeit.
Der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Ringleben“ der Stadt Bad Frankenhausen und die Begründung mit Umweltbericht werden zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum
vom 19.01.2026 bis 20.02.2026
öffentlich im Internet als Download unter der Adresse
https://bad-frankenhausen.de/stadt-buerger/aktuelles/oeffentlichebekanntmachungen/ zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Als zusätzliches Informationsangebot werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum an nachfolgender Stelle, innerhalb der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt; fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich:
| Ort: | Stadtverwaltung Bad Frankenhausen, Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen, Fachbereich Bauverwaltung, Zimmer 107 |
| Sprechzeiten: |
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| Montag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | - geschlossen - |
| Donnerstag | 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Stellungnahmen können während der o.g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an bauamt@bad-frankenhausen.de erfolgen. Außerdem können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Bad Frankenhausen, Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt Bad Frankenhausen unberücksichtigt bleiben können.
Die gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführende formelle Öffentlichkeitsbeteiligung im o.a. Planverfahren ist hiervon nicht betroffen. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung gemäß § 3 (2) BauGB wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Anlage: Übersichts- und Lageplan
gez. Strejc
Bürgermeister