In den vergangenen Wochen wurden verstärkt Anfragen zu den festgesetzten Ruhezeiten gestellt. Die letzten Jahre haben die Erkenntnis gebracht, dass Lärm eine ernst zu nehmende Umweltbelastung darstellt. Insofern ist die Lärmbekämpfung zu einem wichtigen Bestandteil des behördlichen Umweltschutzes geworden. Die festgelegten Ruhezeiten sollen den Bürgerinnen und Bürgern einen gewissen Grundschutz bieten.
In den Ruhezeiten hat sich deshalb jeder so zu verhalten, dass die Allgemeinheit nicht durch Geräusche belästigt oder gefährdet wird.
Besonders geschützt ist die Nachtruhe in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr, aber auch die Abendruhe (19.00 Uhr bis 22.00 Uhr) sowie die Mittagsruhe von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
An Sonn- und Feiertagen sind ganztags alle mit Lärm verbundenen Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, die äußere Ruhe zu beeinträchtigen. Das Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz (ThürFGtG) findet dementsprechend Anwendung.
Im Übrigen dürfen Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente nur in solcher Lautstärke betrieben bzw. gespielt werden, dass unbeteiligte Personen nicht gestört werden.
Wir möchten in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass nicht jede persönlich empfundene Lärmbelästigung gleich eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Gewerbliche und Landwirtschaftliche Arbeiten sind nicht an die festgesetzten Ruhezeiten gebunden, hierfür können teilweise andere Regelungen gelten.
Grundlage für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bildet die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Stadt Bad Frankenhausen.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger zur Einhaltung der Ruhezeiten.
Stadtverwaltung Bad Frankenhausen
Sachgebiet Sicherheit und Ordnung, Feuerwehr