Die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen ist auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke übertragen.
Der Umfang der allgemeinen Reinigungspflicht umfasst die Beseitigung aller Gegenstände, welche nicht auf die öffentliche Straße gehören, insbesondere die Beseitigung von Gras, Laub, Unkraut, Kehrricht oder auch Hundekot.
Die Reinigungsfläche erstreckt sich vom Grundstück aus in der Breite, in der es zu einer oder mehreren Straßen liegt, bis zur Straßenmitte. Eckgrundstücke besitzen eine vergrößerte Reinigungsfläche bis zum Schnittpunkt der Straßenmitte.
Die Straßenreinigung sollte nach dem jeweiligen Bedarf vorgenommen werden, jedoch mindestens einmal wöchentlich.
Grundlage für die Durchführung der Straßenreinigung bildet die Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Frankenhausen. Diese kann unter www.bad-frankenhausen.de/stadt-buerger/buergerservice/ortsrecht/ oder im Rathaus eingesehen werden.
Stadtverwaltung Bad Frankenhausen
Sachgebiet Sicherheit und Ordnung, Feuerwehr