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Amtsblatt der Kur- und Erholungsstadt Bad Frankenhausen
Ausgabe 10/2026
Städtische Informationen
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Wichtiger Hinweis

Illegal abgelegerter Müll hinter der Kleingartenanlage Seehäuser Straße

„In letzter Zeit wurde leider vermehrt festgestellt, dass auf dem Grundstück 547/23, Flur 9, Gemarkung Bad Frankenhausen, private Gartenabfälle illegal entsorgt wurden.

Wir weisen höflich, aber mit Nachdruck darauf hin, dass das Ablagern von Grünabfällen auf fremden Grundstücken sowie in der freien Natur eine Ordnungswidrigkeit darstellt und untersagt ist.

Entgegen der häufigen Annahme schaden verrottende Gartenabfälle dem ökologischen Gleichgewicht (z. B. durch Überdüngung des Bodens und Verdrängung heimischer Pflanzen).

Zudem zieht die illegale Entsorgung erhebliche Kosten für die Bereinigung nach sich.

Der Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge, als Verwalter des Grundstücks, bittet eindringlich darum, diese Ablagerungen ab sofort zu Unterlassen.

Bitte nutzen Sie zur Entsorgung ihrer Gartenabfälle die vom Landratsamt Kyffhäuserkreis angebotenen Entsorgungsmöglichkeiten.

Zukünftige Verstöße werden von uns dokumentiert und der zuständigen Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht.

Vielen Dank für Ihr Verständnis zum Erhalt einer sauberen Umwelt und des ökologischen Gleichgewichtes unserer schützenwerten Natur.

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben/

Bundesforstbetrieb Thüringen-Erzgebirge