Die Stadt Bad Frankenhausen erinnert alle Vereine an die Möglichkeit der finanziellen Förderung im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung der Vereins- und Jugendarbeit in der Stadt Bad Frankenhausen“. Ziel dieser Förderung ist es, den Vereinssport, das kulturelle und gesellschaftliche Engagement sowie insbesondere die Jugendarbeit in den Vereinen zu unterstützen. Gleichzeitig sollen Vereine motiviert werden, das öffentliche Leben in der Stadt und ihren Ortsteilen aktiv mitzugestalten.
Die Stadt Bad Frankenhausen stellt dafür - im Rahmen der im Haushaltsplan verfügbaren Mittel - finanzielle Zuschüsse bereit. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht jedoch nicht.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Förderfähig sind grundsätzlich gemeinnützig eingetragene Vereine, die ihre satzungsgemäße Tätigkeit überwiegend in Bad Frankenhausen ausüben. In der Regel werden Vereine unterstützt, die
Nicht gefördert werden politische Parteien, Wählervereinigungen, Bürgerinitiativen sowie Vereinigungen, die überwiegend wirtschaftliche oder eigene Interessen verfolgen.
Wichtige Frist für Förderanträge
Damit eine Förderung erfolgen kann, ist ein schriftlicher Antrag bei der Stadtverwaltung erforderlich.
Die Anträge für Fördermaßnahmen der Vereins- und Jugendarbeit müssen bis spätestens 1. März 2027 eingereicht werden. Dem Antrag sind unter anderem die Vereinssatzung, die Beitragssatzung sowie Nachweise über Mitgliedschaften in Verbänden beizufügen. Außerdem ist jährlich die Zahl der Mitglieder - insbesondere der Jugendlichen - anzugeben.
Wofür können Zuschüsse beantragt werden?
Die Stadt unterstützt Vereine insbesondere in folgenden Bereichen:
Jugendarbeit:
Für Jugendliche bis 18 Jahre können Zuschüsse gewährt werden. Für die ersten 20 Jugendlichen sind bis zu 8 Euro pro Person möglich, für jeden weiteren Jugendlichen bis zu 2 Euro. Grundlage ist der jeweilige Bestandserhebungsbogen der Verbände.
Vereinsbegegnungen:
Für die Teilnahme an mehrtägigen sportlichen oder kulturellen Veranstaltungen oder für deren Organisation können Zuschüsse von bis zu 2 Euro pro Tag und Teilnehmer gewährt werden, vor allem für Jugendgruppen.
Vereinsjubiläen:
Bei Jubiläen (z. B. 10-, 25-, 50- oder 75-jähriges Bestehen sowie weitere 25-jährige Jubiläen) kann eine einmalige Jubiläumsgabe von bis zu 5 Euro pro Jahr des Bestehens gewährt werden. Auch Karnevalsvereine können für ihre traditionellen Jubiläen (z. B. 22, 44 oder 66 Jahre) einen Zuschuss erhalten.
Vereinsveranstaltungen und Feste:
Öffentliche Veranstaltungen oder Vereinsfeste im Interesse der Allgemeinheit können ebenfalls finanziell unterstützt werden. Voraussetzung ist ein entsprechender Antrag mit Finanzierungsplan.
Beschaffung von Geräten:
Für langlebige Sport- und Spielgeräte, Musikinstrumente oder andere für die Vereinsarbeit notwendige Geräte kann ein Zuschuss von bis zu 40 % der Anschaffungskosten gewährt werden, sofern die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Betrieb und Werterhaltung von Sport- und Freizeitanlagen:
Vereine können Zuschüsse zu Bewirtschaftungskosten wie Strom, Heizung, Wasser und Abwasser (bis zu 40 %) beantragen. Darüber hinaus können werterhaltende Maßnahmen an Sport- und Freizeitanlagen mit bis zu 50 % gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen oder durchgeführt wurden.
Darüber hinaus kann die Stadt in besonderen Fällen - etwa bei außergewöhnlichen finanziellen Belastungen - eine Unterstützung zur Weiterführung der Vereinsarbeit gewähren.
Nachweis der Mittelverwendung
Die gewährten Zuschüsse müssen zweckentsprechend verwendet werden. Vereine sind verpflichtet, einen entsprechenden Verwendungsnachweis fristgerecht vorzulegen. Bei zweckwidriger Verwendung oder fehlenden Nachweisen können Zuschüsse zurückgefordert werden.
Anträge stehen zum Download auf der Homepage der Stadt bereit.
Die Stadtverwaltung bittet alle Vereine, die Fördermöglichkeiten zu nutzen und ihre Anträge fristgerecht bei der Stadtverwaltung Bad Frankenhausen einzureichen.
Würdigung von Vereinsarbeit im Rahmen der Ehrenamtsgala
Neben der finanziellen Unterstützung bietet die Stadt auch eine besondere Form der Anerkennung für das Engagement der Vereine. Im Rahmen der Ehrenamtsgala der Stadt Bad Frankenhausen können Vereine ausgezeichnet werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verein von einer Person oder Institution für diese Ehrung vorgeschlagen wird. Mit dieser Auszeichnung würdigt die Stadt das langjährige Engagement der Vereine und ihrer Mitglieder für das gesellschaftliche und kulturelle Leben in Bad Frankenhausen. Vorschläge für die Ehrung können bis zum 31.12.2026 eingereicht werden.