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Amtsblatt der Kur- und Erholungsstadt Bad Frankenhausen
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Ausschreibung Einfamilien-Wohnhaus in Seehausen

gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV)

Die Kurstadt Bad Frankenhausen verkauft auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung das nachstehende Grundstück

Einfamilien-Wohnhaus mit mehreren Nebengebäuden in Seehausen

Gemarkung:

Seehausen

Blatt:

5009

Flur:

1

Flurstück(e):

332/306

Größe:

600 m²

zum Mindestgebot von

45.000,00 €

zzgl. aller mit dem Kauf in Verbindung stehender Nebenkosten

Das Kaufobjekt befindet sich im nordwestlichen Bereich an einer Seitenstraße in Seehausen, einem Ortsteil der Stadt Bad Frankenhausen und ist mit einem Einfamilien-Wohnhaus sowie mehreren Nebengebäuden und einer Scheune bebaut. Das Gebäude ist derzeit leerstehend. Das Grundstück ist aufgrund seiner Größe, seines Zuschnittes und seiner Lage als Baugrundstück geeignet.

Die Stadt Bad Frankenhausen bietet zur Entwicklung der Infrastruktur das Grundstück, wie es steht und liegt, zum Mindestgebot von 45.000,00 € zzgl. aller mit dem Kauf in Verbindung stehender Nebenkosten zum Verkauf an.

Erwerbsangebote sind bis zum

14. Dezember 2023, 12:00 Uhr

mit der deutlichen Kennzeichnung

„Verkauf Einfamilien-Wohnhaus in Seehausen“ - Bitte nicht öffnen“

bei der Stadtverwaltung Bad Frankenhausen, Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen einzureichen.

Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Gremium der Stadt Bad Frankenhausen. Es besteht keine Pflicht an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Es handelt sich bei der Ausschreibung um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten. Die Bestimmungen des ThürVgG und der VOL/A bzw. VOB/A finden keine Anwendungen.

Für weitere Auskünfte steht die Stadtverwaltung unter Telefon (03 46 71) 720-23 zur Verfügung. Hier können Besichtigungstermine vereinbart oder vorhandene Unterlagen eingesehen werden.

Gez. Strejc

Bürgermeister