Wie ist der Kyffhäuserkreis auf die Wildvogel-/Geflügelpest aufmerksam geworden?
Am Freitag, dem 17. Oktober 2025, wurde der erste im Kyffhäuserkreis gefundene verendete Kranich vom Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) in Bad Langensalza positiv auf den Erreger der Geflügelpest getestet. Eine zweite Probe dieses Tieres wurde am 20. Oktober 2025 vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems ebenfalls positiv auf den H5N1-Virus getestet, womit der anfängliche Verdacht bestätigt wurde. Bereits am 18. Oktober 2025 wurden zudem sechs weitere positive Tests von verendeten Kranichen (fünf um den Stausee Kelbra, einer in 15 km Entfernung) gemeldet.
Wie viele Tiere sind bereits verendet?
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Stand: 23.10.2025) wurden insgesamt 95 verendete Tiere aufgefunden, davon 93 Kraniche, ein Kormoran sowie ein Silberreiher. Neben dem Stausee Kelbra wurden Tiere im Esperstedter Ried, in Udersleben, in Holzthaleben, in Bretleben sowie in Steinthaleben geborgen.
Welche Maßnahmen ergreift das Landratsamt, um die Wildvogel-/Geflügelpest einzudämmen?
Zur Eindämmung hat der Kyffhäuserkreis mehrere Maßnahmen ergriffen, die durch Allgemeinverfügungen umgesetzt wurden, und koordiniert die notwendigen operativen Schritte:
Was bedeutet die Stallpflicht konkret für Geflügelhalter?
Geflügel darf ausschließlich so gehalten werden, dass es:
Darüber hinaus müssen Geflügelhalter weiterhin Biosicherheitsmaßnahmen strikt einhalten, wie:
Was sollte man tun, wenn man einen verendeten Wildvogel findet?
Verendete Wildvögel sollten unter keinen Umständen angefasst werden. Personen, die verendete Wildvögel auffinden, sollten die Rettungsleitstelle in Nordhausen oder das Veterinäramt des Kyffhäuserkreises unter 03632 741-461 oder vet@kyffhaeuser.de informieren. Eine möglichst genaue Beschreibung des Fundortes ist dabei äußerst hilfreich. Die Bergung der Tiere erfolgt dann durch fachlich geschultes Personal.