Beschluss Nr. 134-13/25
Einbringer: Bürgermeister
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt für die Maßnahme 5. BA Kyffhäusertherme, die Vergabe der Bauleistung LOS 1 - Baustelleneinrichtung an die Fa. Bauunternehmen Hansjörg Kunze 06577 An der Schmücke OT Bahnhof Heldrungen.
Beschluss Nr. 135-13/25
Einbringer: Bürgermeister
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt für die Maßnahme 5. BA Kyffhäusertherme, die Vergabe der Bauleistung LOS 2 - Abbrucharbeiten an die Fa. SDM Gutzmann GmbH & Co. KG aus 99947 Tottleben Hauptstraße 46.
Beschluss Nr. 136-13/25
Einbringer: Bürgermeister
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt für die Maßnahme 5.BA Kyffhäusertherme, die Vergabe der Bauleistung LOS 3 - Baustrom an die Fa. Stübler Elektroanlagen und Baulogistik GmbH aus Dippoldiswalde.
Beschluss Nr. 137-13/25
Einbringer: Bürgermeister
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt für die Maßnahme 5. BA Kyffhäusertherme, die Vergabe der Bauleistung LOS 5 - SIGEKO an das Ing.-Büro Christoph Naumann aus 99734 Nordhausen Friedrich-Engels-Straße 31.
Beschluss Nr. 138-13/25
Einbringer: Bürgermeister
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die die Vergabe der Planungsleistung Sanierung Stadtmauer Oberkirchgasse Abschnitt „A07-N Alte Burg“ als Direktauftrag an Büro Ingenieurbüro M. Kelterer aus Halle zu vergeben.
Beschluss Nr. 139-13/25
Einbringer: Bürgermeister
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Errichtung der Stelenurnengrabanlage auf dem Friedhof in Bad Frankenhausen an die Fa. Gebhardt Garten- und Landschaftsbau GmbH & Co. KG aus Bad Frankenhausen.
Beschluss Nr. 140-13/25
Einbringer: Bürgermeister
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Errichtung der Urnenrasenwahlgrabanlage auf dem Friedhof in Bad Frankenhausen an die Fa. Gebhardt Garten- und Landschaftsbau GmbH & Co. KG aus Bad Frankenhausen.
Beschluss Nr. 141-13/25
Einbringer: GfBF, SPD, ProF, CDU und DIE LINKE
Beschluss:
| 1. | Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den entstandenen finanziellen Schaden aufgrund der wiederholten Verschiebungen der Eröffnung und Inbetriebnahme des Schiefen Turmes zubeziffern sowie mögliche Regressforderungen gegenüber allen Projektbeteiligten des Bauvorhabens„Touristische Erschließung des Schiefen Turms“, deren Handlungen als ursächlich für dieseVerschiebungen anzunehmen sind, gemäß Aktenlage zu prüfen. Hierbei sind Verträge, protokollierteAbreden und jedweder Schriftverkehr zu berücksichtigen. |
| 2. | Sofern ein solcher Regressanspruch und dessen Verwirklichung angenommen wird, ist nach Beratung im Ältestenrat, ein Anwalt zu beauftragen und entsprechende Schadenersatz-/Regressforderungen nach rechtlicher Würdigung des Sachverhalts gegen die Verantwortlichen geltend zu machen. |
| 3. | Das Prüfergebnis und die von der Verwaltung vorgesehene weitere Vorgehensweise werden dem Stadtrat im Rahmen einer Sondersitzung bis zum 31.05.2026 detailliert erläutert. Dabei ist auch zu darzulegen, inwieweit ggf. die Tätigkeit von Mitarbeitern des Fachbereiches Planen, Bauen und Umwelt die Bauverzögerungen am Schiefen Turm begünstigt haben und welche Schlussfolgerungen aufgrund dessen für künftige Investitionsvorhaben der Stadt Bad Frankenhausen gezogen werden müssen. |