Die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Werkleiters für den Eigenbetrieb Stadtwerke für das Jahr 2022 wurde am 23.11.23 durch den Stadtrat beschlossen.
Die festgestellte Jahresrechnung des Eigenbetriebs Stadtwerke mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes bzw. Wirtschaftsprüfers nach § 80 Abs. 4 ThürKO, liegen im Zimmer 001 der Stadtverwaltung Markt 1 zu den Sprechzeiten bis 14 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt zur Einsichtnahme aus.
Werkleiter
Stadtwerke