Titel Logo
Amtsblatt der Kur- und Erholungsstadt Bad Frankenhausen
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Beschlüsse des Stadtrates Bad Frankenhausen am 23.11.2023

Beschluss Nr. 594-37/23

Einbringer: Bürgermeister

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Planungsleistungen für das Museale Konzept des Projektes „Der Schiefe Turm, Erhaltung und touristische Vermarktung“ gemäß dem Vergabevorschlag des beauftragten Büros Architektur Lux an die ARGE Schiefer Turm Jordan Balzer Schubert Architekten PartG mbB Architekturbüro Hauswald BDA mit b.kommunikationsdesign| Susanne Breitfeld| Diplom-Designerin.

Beschluss Nr. 595-37/23

Einbringer: Bürgermeister

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Bauleistungen für die Stahlbetonarbeiten und die Bodenplatte der Oberkirche gemäß dem Vergabevorschlag der Planergemeinschaft ARGE „Schiefer Turm“ Jordan Balzer Schubert Architekten PartG mbB und Architekturbüro Hauswald BDA an die Firma Gesellschaftsbau Buttstädt GmbH zu vergeben.

Beschluss Nr. 596-37/23

Einbringer: Bürgermeister

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Planungsleistungen für die Errichtung eines Themenspielplatzes „Feuerwehr“ im Ortsteil Ichstedt an das Büro Landschaftsarchitektur und Gartenplanung Katja Wittmann, Landstraße 4 in 99707 Kyffhäuserland zu vergeben.

Beschluss Nr. 597-37/23

Einbringer: Bürgermeister

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Bad Frankenhausen beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:

Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Ringleben“ der Stadt Bad Frankenhausen, auf der Grundlage des § 1 (3) und § 2 (1) BauGB, in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich soll eingeleitet werden. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Die notwendigen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2024/2025 zur Verfügung gestellt.

Beschluss Nr. 598-37/23

Einbringer: Bürgermeister

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Bad Frankenhausen beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:

a)

Die Abwägung der zum Entwurf des Bebauungsplanes „Verlagerung Pkw-Parkplatz Panoramamuseum“ der Stadt Bad Frankenhausen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß § 1 (7) BauGB.

Die berücksichtigten, teilweise berücksichtigten und nicht berücksichtigten Stellungnahmen, einschließlich der Abwägung der Stadt Bad Frankenhausen, sind Bestandteil des Abwägungsprotokolls und liegen der Verfahrensakte bei. Die Mitteilung des Abwägungsergebnisses hat gemäß § 3 (2) Satz 4 BauGB zu erfolgen.

b)

Der Inhalt der Planzeichnung (Teil 1) und der Textlichen Festsetzungen (Teil 3) wird gemäß § 10 BauGB i.V.m. § 19 ThürKO als Satzung beschlossen.

c)

Die Begründung wird gebilligt.

Beschluss Nr. 599-37/23

Einbringer: Bürgermeister

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Bad Frankenhausen beschließt die Einziehung eines Teilstücks einer öffentlichen Verkehrsfläche in der Gemarkung Ichstedt, Flur 3, Flurstück 91/83 gem. § 8 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG).

Beschluss Nr. 600-37/23

Einbringer: Bürgermeister

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, den geprüften Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Frankenhausen gem. § 80 Abs. 3 ThürKO i.V.m. § 25 Abs. 3 ThürEBV festzustellen. Der Jahresfehlbetrag von 69.402,56 € wird aus der Gewinnrücklage beglichen.

Beschluss Nr. 601-37/23

Einbringer: Bürgermeister

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, die Werkleitung des Eigenbetriebes der Stadtwerke Bad Frankenhausen für das Wirtschaftsjahr 2022 gem. § 25 Abs. 3 ThürEBV zu entlasten.

Beschluss Nr. 602-37/23

Einbringer: Bürgermeister

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Pauschalpreisvereinbarung mit den Stadtwerken für 2024.

Beschluss Nr. 603-37/23

Einbringer: Bürgermeister

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt den Abschluss der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben und Befugnisse des Standesamtes mit der Gemeinde Kyffhäuserland mit einer Laufzeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2024.

Beschluss Nr. 604-37/23

Einbringer: Bürgermeister

Beschluss:

1.

Als Wahlleiter für die Kommunalwahlen im Jahr 2024 wird Herr Stadtoberamtsrat Thomas Koch, Hauptamtsleiter der Stadtverwaltung Bad Frankenhausen, berufen.

2.

Als Stellvertreter des Wahlleiters wird Herr Pascal Zoch, Hauptsachbearbeiter im Sachgebiet Öffentliche Sicherheit & Ordnung der Stadtverwaltung Bad Frankenhausen, berufen.