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Amtsblatt der Kur- und Erholungsstadt Bad Frankenhausen
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Planverfahren

zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Weidengasse" der Stadt Bad Frankenhausen, ergänzendes Verfahren gem. § 214 (4) BauGB

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB

Der Stadtrat der Stadt Bad Frankenhausen hat in seiner Sitzung am 17.10.2024 die Einleitung eines ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB zum Bebauungsplan „Weidengasse" beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß BauGB damit eingeleitet. Der räumliche Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich. Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser

Beschluss hiermit bekannt gemacht.

Wesentliches Ziel der Planung

ist die Ergänzung des Planverfahrens o.g. Bebauungsplanes durch die Erarbeitung einer Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB in Form eines Umweltberichtes und einer Eingriff- / Ausgleichsbilanzierung sowie der Festsetzung von externen Ausgleichsmaßnahmen in einem 2. Geltungsbereich. Der 2. Geltungsbereich umfasst die Flächen des Flurstückes 1028/1 der Flur 13, Gemarkung Bad Frankenhausen.

Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind zur Zeit verfügbar: der Regionalplan Nordthüringen (RP-NT), die Offenlandbiotopkartierung, der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Bad Frankenhausen, die Unterlagen des bisherigen Planverfahrens zum Bebauungsplan „Weidengasse" mit artenschutzrechtlichem Gutachten und UVPG-Vorprüfung.

Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Stadt Bad Frankenhausen zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass folgende weiteren Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden: die Erarbeitung eines Umweltberichts mit Grünordnungsplan sowie das Einholen der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Fachbehörden zu den Planunterlagen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Weidengasse" der Stadt Bad Frankenhausen - ergänzendes Verfahren gern. § 214 (4) BauGB, bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit artenschutzrechtlichem Gutachten, wird gemäß § 3 (1) BauGB zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum:

vom 07.11.2024 bis 22.11.2024

im Internet als Download unter der Adresse

https://bad-frankenhausen.de/stadt-buerger/aktuelles/oeffentlichebekanntmachungen/

veröffentlicht.

Als zusätzliches Informationsangebot werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum an nachfolgender Stelle, innerhalb der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt; fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur a.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich:

Ort:

Stadtverwaltung Bad Frankenhausen,

Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen,

Fachbereich Bauverwaltung, Zimmer 107

Sprechzeiten:

Montag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und

14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch

- geschlossen -

Donnerstag

09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und

14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Stellungnahmen können während der o.g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an bauamt@bad-frankenhausen.de erfolgen. Außerdem können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Bad Frankenhausen, Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt Bad Frankenhausen unberücksichtigt bleiben können.

Die gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführende öffentliche Auslegung der a.a. Planunterlagen der Stadt Bad Frankenhausen ist hiervon nicht betroffen. Ort und Zeitpunkt dieser Auslegung werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Anlage: Übersichts- und Lageplan

gez. Strejc

Bürgermeister