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Amtsblatt der Kur- und Erholungsstadt Bad Frankenhausen
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen



Haushaltssatzung der Stadt Bad Frankenhausen für die Haushaltsjahre 2024 und 2025

Auf Grund der § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GBl. S. 127), erlässt die Stadt Bad Frankenhausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 und 2025 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt

2024 in den Einnahmen

u. Ausgaben mit

18.963.042 €

2025 in den Einnahmen

u. Ausgaben mit

20.502.133 €

und im Vermögenshaushalt

2024 in den Einnahmen

u. Ausgaben mit

9.783.394 €

2025 in den Einnahmen

u. Ausgaben mit

20.040.085 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird

im Jahr 2024 auf

1.600.000 €

als rentierlicher

Kredit

im Jahr 2025 auf

6.300.000 €

davon

4.320.819 €

als rentierlicher

Kredit

festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebs Stadtwerke wird

im Jahr 2024 auf

167.000 €

im Jahr 2025 auf

112.000 €

festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden für 2024 und 2025 auf 0 festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebs Stadtwerke wird für die Jahre 2024 und 2025 auf 0 festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden für 2024 und 2025 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- u. forstwirtschaftliche

Betriebe (A)

320 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

405 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 5

Der Höchsbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird

im Jahr 2024 auf

3.000.000 €

im Jahr 2025 auf

3.000.000 €

festgesetzt.

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke sind nicht vorgesehen.

§ 6

Es gilt der vom Stadtrat am 17.10.2024 beschlossene Stellenplan für die Jahre 2024 und 2025.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 In Kraft.

Bad Frankenhausen, 04.11.2024

Strejc

Bürgermeister

Die öffentliche Auslegung der Haushaltspläne beginnt gemäß § 57 Abs. 3 der ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe.

Die Haushaltspläne für die Haushaltsjahre 2024/2025 sind im Büro der Finanzverwaltung (Zimmer 1) der Stadtverwaltung Bad Frankenhausen, Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen

bis 22. November 2024 während der Dienststunden:

Montag

von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag

von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr

und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag

von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr

und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag

von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme ausgelegt und werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des jeweiligen Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i.V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Bad Frankenhausen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.

Bad Frankenhausen, den 04.11.2024

Strejc

Bürgermeister

Stadt Bad Frankenhausen