| In der | |||
| Gemeinde: | Bad Frankenhausen | Gemarkung: | Ichstedt |
| Flur(en): | 1 | Flurstück(e): | 447/49 |
wurde eine Grenzfeststellung und Grenzwiederherstellung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt.
Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurden Grenzniederschriften aufgenommen. Diese Grenzniederschriften und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörigen Skizzen können von den Beteiligten
vom 11.12.2024 bis 10.01.2025
in den Räumen des Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation, Zweigstelle Artern, Alte Poststraße 10, 06556 Artern
zu folgenden
| Sprechzeiten der Zweigstelle Artern | Mo-Do Fr | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr 08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung |
eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 des ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Die Offenlegung wird durch Auslegung zur Einsicht bewirkt. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei dem Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Hohenwindenstraße 13a, 99086 Erfurt Widerspruch erhoben werden.
Artern, den 12.11.2024
Im Auftrag
gez. C. Galander