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Amtsblatt der Kur- und Erholungsstadt Bad Frankenhausen
Ausgabe 14/2024
Städtische Informationen
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Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Grenzfeststellung und Grenzwiederherstellung von Flurstücksgrenzen

In der

Gemeinde:

Bad Frankenhausen

Gemarkung:

Ichstedt

Flur(en):

1

Flurstück(e):

447/49

wurde eine Grenzfeststellung und Grenzwiederherstellung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt.

Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurden Grenzniederschriften aufgenommen. Diese Grenzniederschriften und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörigen Skizzen können von den Beteiligten

vom 11.12.2024 bis 10.01.2025

in den Räumen des Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation, Zweigstelle Artern, Alte Poststraße 10, 06556 Artern

zu folgenden

eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 des ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Die Offenlegung wird durch Auslegung zur Einsicht bewirkt. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei dem Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Hohenwindenstraße 13a, 99086 Erfurt Widerspruch erhoben werden.

Artern, den 12.11.2024

Im Auftrag

gez. C. Galander