Am 23.02.2025 findet voraussichtlich die Neuwahl des Bundestages statt.
Für diese Wahl sucht die Stadt Bad Frankenhausen wieder zahlreiche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die sich ehrenamtlich an der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl in den Wahllokalen beteiligen.
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eines Wahlvorstandes haben unter anderem folgende Aufgaben:
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bekommen im Vorfeld an die Wahl eine entsprechende Schulung, um bestmöglich mit den genannten Aufgaben vertraut gemacht zu werden.
Wahlhelfer müssen wahlberechtigt sein, d. h. sie müssen Deutsche i. S. d. Art. 116 Grundgesetz sein oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag in der Stadt Bad Frankenhausen ihren Hauptwohnsitz haben und spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Für die Übernahme dieser wahlehrenamtlichen Tätigkeit erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung.
Wer als ehrenamtliche/r Wahlhelfer/in tätig sein möchte, kann sich in der Stadtverwaltung Bad Frankenhausen, Hauptamt, Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen oder telefonisch unter der Nummer: 034671 / 720 29 oder per E-Mail an wahl@bad-frankenhausen.de melden.
Für Ihre Interessenbekundung können Sie auch direkt das abgedruckte „Formular zur Interessenbekundung“ verwenden.
Ein „Formular zur Interessenbekundung“ kann ebenso auf der Internetseite der Stadt Bad Frankenhausen unter www.bad-frankenhausen.de und hier unter dem Punkt „„Aktuelles/Wahlhelfer gesucht“ heruntergeladen werden oder dieses wird Ihnen per Post auf Anfrage zugesandt.