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Amtsblatt der Kur- und Erholungsstadt Bad Frankenhausen
Ausgabe 2/2024
Städtische Informationen
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Oeffentliche Bekanntmachung von Fundsachen

von Fundsachen nach § 980 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

In der Stadtverwaltung Bad Frankenhausen, Markt 1, wurden folgende Fundsachen abgegeben:

Den Verlierern und bislang unbekannten Eigentümern dieser Fundsachen wird hiermit letztmalig die Gelegenheit gegeben, gemäß § 980 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ihre Erwerbsrechte bis spätestens zum 19.03.2024 bei der Stadtverwaltung Bad Frankenhausen, Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen geltend zu machen.

Nach Ablauf dieser Frist werden die nicht abgeforderten Fundsachen welche in der Zeitspanne vom 01.06.2024 bis zum 31.12.2024 abgegeben bzw. gefunden wurden, der Verwertung bzw. Öffentlichen Versteigerung zugeführt. Bei öffentlicher Versteigerung tritt der Versteigerungserlös an die Stelle der Sache und wird entsprechend den Vorschriften des § 981 Bürgerliches Gesetzbuch behandelt.

Stadt Bad Frankenhausen

Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung