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Amtsblatt der Kur- und Erholungsstadt Bad Frankenhausen
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung des Lebensmittelmarktes ander Kyffhäuser Straße / Ecke Seehäuser Straße“

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Frankenhausen

1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung des Lebensmittelmarktes an der Kyffhäuser Straße / Ecke Seehäuser Straße“, einschließlich des Vorhaben- und Erschließungsplanes gem. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB

Hier:

Stadtratsbeschluss vom 9.2.2023

1. Billigungsbeschluss

Der Stadtrat der Stadt Bad Frankenhausen billigt den Entwurf zur 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Erweiterung des Lebensmittelmarktes an der Kyffhäuser Straße / Ecke Seehäuser Straße", Stand 09.02.2023 mit Begründung.

2. Auslegungsbeschluss

Der Stadtrat beschließt, den Entwurf des Bebauungsplans i.d.F.v. 09.02.2023 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB zu beteiligen.

Der Stadtrat der Stadt Bad Frankenhausen beschloss in seiner Sitzung am 07.07.2022 den Entwurf und die Auslegung der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Erweiterung des Lebensmittelmarktes an der Kyffhäuser Straße / Ecke Seehäuser Straße" bestehend aus Teil A: Planzeichnung, Teil B: Text, Teil C: Vorhaben- und Erschließungsplan gem. § 12 BauGB und der Begründung. Kurzzeitig nach dem Auslegungsbeschluss des Entwurfs ergaben sich aufgrund regionaler Budgetveränderungen seitens des Vorhabenträgers geringfügige Änderungen des Vorhaben- und Erschließungsplans. Dadurch mussten ebenfalls geringfügige Änderungen an den Festsetzungen vorgenommen werden. Der Prozess der Offenlage konnte seitens der Stadt aufgrund des bereits beschlossenen Aufstellungsbeschlusses nicht gestoppt werden, wodurch die 1. Offenlage von 08.08.22 bis 09.09.22 und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom 11.08.22 bis 15.09.22 durchgeführt wurden. Im Rahmen der Verfahrenssicherheit wurde anschließend der aktuelle Stand der Unterlagen entsprechend für die 2. Offenlage angepasst.

Der Stadtrat der Stadt Bad Frankenhausen hat in seiner Sitzung am 09.02.2023 dem Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung des Lebensmittelmarktes an der Kyffhäuser Straße / Ecke Seehäuser Straße“ bestehend aus Teil A: Planzeichnung, Teil B: Text, Teil C: Vorhaben- und Erschließungsplan gem. § 12 BauGB und der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Gleichzeitig hat er beschlossen, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel durchzuführen.

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt an der Kyffhäuser Straße und umfasst die Flurstücke 543/1, 543/2, 540/10, 582/7 und 540/11 (Flur 2), Gemarkung Bad Frankenhausen. Der räumliche Geltungsbereich der Planungen ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich.

Der Entwurf zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung des Lebensmittelmarktes an der Kyffhäuser Straße / Ecke Seehäuser Straße“ mit Begründung und Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 9.2.2023 liegt in der folgenden Zeit öffentlich aus:

13.03.2023 - 21.04.2023

Ort:

Stadtverwaltung Bad Frankenhausen, Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen, Fachbereich Bauverwaltung, Zimmer 107

Sprechzeiten:

Montag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch

- geschlossen -

Donnerstag

09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

oder nach Vereinbarung.

Eine Terminvereinbarung ist auf folgende Weise möglich:

Per Briefpost an:

Stadtverwaltung Bad Frankenhausen,

Bauamt,

Markt 1,06567 Bad Frankenhausen

(Einwurf in den Hausbriefkasten am Haupteingang des Rathauses möglich)

oder per E-Mail:

bauamt@bad-frankenhausen.de

oder telefonisch:

034671 720-38 oder

034671 720-23 oder

034671 720-0

oder per Telefax:

034671 620 63

Die Unterlagen werden auch öffentlich im Internet als Download unter der Adresse https://bad-frankenhausen.de/stadt-buerger/rathaus/bauleitplanung-oeffentliche-auslegungen/ zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt Bad Frankenhausen unberücksichtigt bleiben können.

Bad Frankenhausen, den 01.03.2023

M. Strejc

Bürgermeister