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Amtsblatt der Kur- und Erholungsstadt Bad Frankenhausen
Ausgabe 3/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Öffentliche Ausschreibung

gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV)

Die Kurstadt Bad Frankenhausen verkauft auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung die nachstehenden Grundstücke.

Baufläche im Mischgebiet „Esperstedter Straße“ - Bereich 2 in Bad Frankenhausen

Gemarkung:

Bad Frankenhausen

Blatt:

7203

Flur:

13

Flurstück(e):

1014/3, 1015/3, 1016/3, 1017/3, 1020/33

Größe:

3.835 m²

zum Mindest-

gebot von

215.000,00 €

zzgl. aller mit dem Kauf in Verbindung stehender Nebenkosten

Die unbebauten Grundstücke befinden sich am östlichen Ortseingang der Kur- und Erholungsstadt Bad Frankenhausen in der Esperstedter Straße mit Anbindung über die Erschließungsstraße des Wohngebietes an die L 1172. Die Flächen befinden sich im Bebauungsplan 11, dessen Festsetzungen zwingend einzuhalten sind. Für das Gebiet ist eine Nutzung als MI festgesetzt.

Die Grundflächenzahl beträgt 0,6 und eine 2-geschossige Bauweise ist zulässig.

Ebenso ist ein genehmigter Bebauungsplan MI vorhanden und das Baurecht kann über ein Bauanzeigeverfahren erlangt werden.

Die Flächen sind sehr gut für Gewerbe, Handel, Produktion und Büro auch in Verbindung mit Wohnen geeignet. In unmittelbarer Nähe befindet sich ein Wohngebiet mit zahlreichen Ein- und Mehrfamilienhäusern und die Reha-Klinik der Deutschen Rentenversicherung Bund. Bad Frankenhausen ist neben dem staatlich anerkannten Sole-Heilbad auch Garnisonstadt mit über 1.500 Dienstposten in der ortsnahen Kyffhäuserkaserne.

Die Stadt Bad Frankenhausen bietet zur Entwicklung der Infrastruktur das Grundstück, wie es steht und liegt, zum Mindestgebot von 215.000,00 € zzgl. aller mit dem Kauf in Verbindung stehender Nebenkosten zum Verkauf an.

Erwerbsangebote sind bis zum

03. April 2025, 12:00 Uhr mit der deutlichen Kennzeichnung

„Baufläche im Mischgebiet „Esperstedter Straße“ - Bereich 2 in Bad Frankenhausen“ - Bitte nicht öffnen“

bei der Stadtverwaltung Bad Frankenhausen, Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen einzureichen.

Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Gremium der Stadt Bad Frankenhausen. Es besteht keine Pflicht an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Es handelt sich bei der Ausschreibung um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten. Die Bestimmungen des ThürVgG und der VOL/A bzw. VOB/A finden keine Anwendungen.

Für weitere Auskünfte steht die Stadtverwaltung unter Telefon (03 46 71) 720-23 zur Verfügung. Hier können Besichtigungstermine vereinbart oder vorhandene Unterlagen eingesehen werden.

Gez. Strejc

Bürgermeister