In der Gemeinde Bad Frankenhausen, Gemarkung Esperstedt, Flur 10 und Ringleben, Flur 9, wurde eine Liegenschaftsvermessung durchgeführt. Folgende Flurstücke sind von der Liegenschaftsvermessung betroffen:
| Esperstedt: | 976/6, 1106/989, 1133/992, 1134/991 |
| Ringleben: | 981/1, 981/2, 981/3, 982, 1116, 1113, 1119/1, 1255/981, 1256/981, 1257/981, 1258/981, 1260/981, 1261/981, 1262/981, 1263/981, 1264/981, 1265/981, 1266/981, 1267/981 |
Lagebezeichnung:
Das Oberfeld unter der Chaussee
Die Grenzniederschrift und die dazugehörige Skizze liegt
vom 01.04.2025 - 02.05.2025
in den Räumen der Vermessungsstelle Wilke, Am Elisabethplatz 2, 99706 Sondershausen (Mo-Fr von 08:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr) während der angegebenen Zeiten für die Beteiligten zur Einsicht aus. Einsichtnahmen außerhalb dieser Zeiten sind nach telefonischer Absprache unter Tel. 03632-6679890 möglich.
Gemäß § 16 Abs. 3 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574), in der jeweils geltenden Fassung, wird durch Offenlegung das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung (Grenzniederschriften, Grenzfeststellungsverträge und die dazugehörigen Skizzen) bekannt gegeben.
Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der Vermessungsstelle Wilke, Am Elisabethplatz 2, 99706 Sondershausen schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
SDH, den 24.02.2025
Peter Wilke, ÖbVI