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Amtsblatt der Kur- und Erholungsstadt Bad Frankenhausen
Ausgabe 3/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

der Offenlegung des Ergebnisses der Liegenschaftsvermessung

In der Gemeinde Bad Frankenhausen, Gemarkung Esperstedt, Flur 10 und Ringleben, Flur 9, wurde eine Liegenschaftsvermessung durchgeführt. Folgende Flurstücke sind von der Liegenschaftsvermessung betroffen:

Esperstedt:

976/6, 1106/989, 1133/992, 1134/991

Ringleben:

981/1, 981/2, 981/3, 982, 1116, 1113, 1119/1, 1255/981, 1256/981, 1257/981, 1258/981, 1260/981, 1261/981, 1262/981, 1263/981, 1264/981, 1265/981, 1266/981, 1267/981

Lagebezeichnung:

Das Oberfeld unter der Chaussee

Die Grenzniederschrift und die dazugehörige Skizze liegt

vom 01.04.2025 - 02.05.2025

in den Räumen der Vermessungsstelle Wilke, Am Elisabethplatz 2, 99706 Sondershausen (Mo-Fr von 08:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr) während der angegebenen Zeiten für die Beteiligten zur Einsicht aus. Einsichtnahmen außerhalb dieser Zeiten sind nach telefonischer Absprache unter Tel. 03632-6679890 möglich.

Gemäß § 16 Abs. 3 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574), in der jeweils geltenden Fassung, wird durch Offenlegung das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung (Grenzniederschriften, Grenzfeststellungsverträge und die dazugehörigen Skizzen) bekannt gegeben.

Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der Vermessungsstelle Wilke, Am Elisabethplatz 2, 99706 Sondershausen schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

SDH, den 24.02.2025

Peter Wilke, ÖbVI