Die Gemeinde Kyffhäuserland und die Stadt Bad Frankenhausen haben eine Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben und Befugnisse des Standesamtes (Zweckvereinbarung Standesamt) geschlossen.
Das Landratsamt Kyffhäuserkreis als untere Rechtsaufsichtsbehörde hat die Zweckvereinbarung gemäß § 11 Abs. 2 i. V. m. § 46 Abs. 1 Nr. 3 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit mit Bescheid vom 09.01.2025 genehmigt.
Die öffentliche Bekanntmachung der Zweckvereinbarung und deren Genehmigung durch das Landratsamt Kyffhäuserkreis erfolgte durch die Bereitstellung der elektronischen Ausgabe der öffentlichen Bekanntmachung am 16.01.2025 auf der Internetseite des Kyffhäuserkreises unter dem Link https://www.kyffhaeuser.de/service-verwaltung/oeffentliche-bekanntmachung/.
Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 4 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit weise ich auf die durch das Landratsamt Kyffhäuserkreis durchgeführte Veröffentlichung hin.
Bad Frankenhausen, 25.02.2025
gez. Matthias Strejc
(Bürgermeister)