Beschluss Nr. 166-15/26
Einbringer: Bürgermeister
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2022.
Beschluss Nr. 167-15/26
Einbringer: Bürgermeister
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2023.
Beschluss Nr. 168-15/26
Einbringer: Bürgermeister
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022.
Beschluss Nr. 169-15/26
Einbringer: Bürgermeister
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023.
Beschluss Nr. 170-15/26
Einbringer: Bürgermeister
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt für die Maßnahme 5.BA Kyffhäusertherme, die Vergabe der Bauleistung LOS 01.6 - Sanierung Bodenabläufe an die Fa. P&N Kanaltechnik GmbH zu einem Angebotspreis in Höhe von 71.985,78 € Brutto.
Beschluss Nr. 171-15/26
Einbringer: Bürgermeister
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt für die Maßnahme Dachöffnung der Kyffhäusertherme im Rahmen der Umsetzung 5. BA Kyffhäusertherme, die Vergabe der Bauleistung an die Firma Gerntke GmbH & Co. KG zu einem Angebotspreis in Höhe von 15.059,45 € Brutto. Die notwendigen finanziellen Mittel werden durch den Stadtrat zur Verfügung gestellt.
Beschluss Nr. 172-15/26
Einbringer: Bürgermeister
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt für die Maßnahme 5.BA Kyffhäusertherme, die Vergabe der Bauleistung LOS 03.7 KKS und Betoninstandsetzung an die Fa. Peter Presch GmbH zu einem Angebotspreis in Höhe von 1.360.564,71 € Brutto.
Beschluss Nr. 173-15/26
Einbringer: Bürgermeister
Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Haushaltsjahr 2026 im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 61 ThürKO Auszahlungen bis zur Höhe von 250.000 € für die Investitionsmaßnahme „Sportbad“ zu leisten.
Beschluss Nr. 174-15/26
Einbringer: Bürgermeister
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Bauleistung zur Durchführung der Sanierung der Stadtmauer im Bereich Oberkirchgasse Abschnitt „A07-N Alte Burg“ gem. dem Vergabevorschlag des Ingenieurbüros M. Kelterer an die Firma Denkmalpflege Heldrungen zu einem Angebotspreis von 96.792,26 € Brutto.
Die notwendigen finanziellen Mittel werden durch den Stadtrat zur Verfügung gestellt.
Beschluss Nr. 175-15/26
Einbringer: Bürgermeister
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Bauleistungen für die für den Ersatzneubau „Veranda Ostfassade" an der integrativen Kita "Kindervilla" - Rückbau und erweiterter Rohbau gemäß dem Vergabevorschlag des Planungsbüros petermann.thiele.kochaneck Partnerschaft mbB an die Firma Köhne Bau & Co KG aus Sondershausen in einer Höhe von 206.547,71 € Brutto zu vergeben.
Die notwendigen finanziellen Mittel werden durch den Stadtrat zur Verfügung gestellt.
Beschluss Nr. 176-15/26
Einbringer: Bürgermeister
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Vergabe der landschaftsgärtnerischen Arbeiten der Beräumung von Grabfeldern auf dem Hauptfriedhof und den Friedhöfen der Ortsteile für die Jahre 2026 und 2027 an die Fa. Schwanke Baumdienst & Landschaftspflege aus 99638 Kindelbrück.
Die dafür notwendigen finanziellen Mittel werden durch den Stadtrat zur Verfügung gestellt.
Beschluss Nr. 177-15/26
Einbringer: Bürgermeister
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Landschaftsgärtnerischen Bauleistungen für Grünanlagen - Ausgleichsmaßnahme Aufforstung in Bad Frankenhausen an die Fa. Gewässer- und Tiefbau E. Krumpholz e.K. aus 06567 Bad Frankenhausen
Die notwendigen finanziellen Mittel für die Maßnahme werden durch den Stadtrat zur Verfügung gestellt.
Beschluss Nr. 178-15/26
Einbringer: Bürgermeister
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Gehölzpflanzungen Teil 2 in Bad Frankenhauen und den Ortsteilen Udersleben, Seehausen und Ichstedt an die Fa. Gebhardt Garten- und Landschaftsbau GmbH und Co. KG aus 06567 Bad Frankenhausen.
Die dafür notwendigen finanziellen Mittel werden vom Stadtrat zur Verfügung gestellt.
Beschluss Nr. 179-15/26
Einbringer: Bürgermeister
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Schaffung der Möglichkeit der Ablösung der Ausgleichsbeträge von den Eigentümern/innen der Flurstück im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet „Historischer Stadtkern“ durch die vorzeitige Festsetzung des Ausgleichsbetrages gemäß § 154 Abs. 3 Satz 3 BauGB auf Antrag des jeweiligen Grundstückseigentümers mittels Vereinbarung (freiwillige Basis) bevor zum Abschluss der Sanierungsmaßnahme (31.12.2032) die Erhebung der gesetzlich vorgesehenen Ausgleichsbeträge per Bescheid ohne die Möglichkeit der Abzinsung erfolgen muss.
Der Stadtrat beschließt eine Abzinsung des Ausgleichsbetrages gemäß Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) von 3 % in Abhängigkeit der Jahre bis zur Aufhebung des Sanierungsgebietes 2032 bei vorzeitiger Zahlung mit folgender Abstufung:
| • | Ablösung 2025 Diskontierung/Vorteil 5,74 % |
| • | Ablösung 2026 Diskontierung/Vorteil 5,74 % |
| • | Ablösung 2027 Diskontierung/Vorteil 5,74 % |
| • | Ablösung 2028 Diskontierung/Vorteil 2,91 % |
| • | Ablösung 2029 Diskontierung/Vorteil 2,91 % |
| • | Ablösung 2030 Diskontierung/Vorteil 2,91 % |
| • | Ablösung ab 2031 Diskontierung/Vorteil 0,00 %. |
Beschluss Nr. 180-15/26
Einbringer: Bürgermeister
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts für den Multicar mit Absatzkippaufbau (M31 C) für 26.495,35 € brutto.