Die neu gewählten Gemeindekirchenräte (GKRs) der beiden Kirchengemeindeverbände (KGVs) im Pfarrbereich Bad Frankenhausen haben sich konstituiert. Die GKRs haben ihre jeweiligen Vorsitzenden und Stellvertretungen gewählt, sowie Ortsbeiräte berufen.
Vorsitz, Stellvertretung und Geschäftsführung KGV Bad Frankenhausen
Die vorsitzende Kirchenälteste des Kirchengemeindeverbandes Bad Frankenhausen ist Katy Schmidt aus Esperstedt. Erster Stellvertreter der Vorsitzenden ist Sören Haselhuhn aus Borxleben, zweiter Stellvertreter ist Steffen Rödiger aus Bad Frankenhausen. Die Geschäftsführung des KGV Bad Frankenhausen (Bad Frankenhausen, Borxleben, Esperstedt, Ichstedt, Udersleben) wurde Pfarrerin Nadine Greifenstein übertragen.
Berufene Ortsbeiräte
Durch den GKR KGV Bad Frankenhausen wurden zu den gewählten Kirchenältesten folgende Ortsbeiräte hinzuberufen: Ingrid Dins, Kay Stutika und Anika Hesse-Witt aus Ichstedt, Ute Brumme aus Udersleben und Annett Hiller aus Esperstedt
Vorsitz, Stellvertretung und Geschäftsführung KGV Oldisleben
Der Vorsitzende Kirchenälteste im Kirchengemeindeverband Oldisleben ist Uwe Unbenannt aus Oldisleben, stellvertretender Vorsitzender GKR KGV ist Volker Noa aus Ringleben. Uwe Unbenannt wurde zugleich die Geschäftsführung des KGV Oldisleben (Oldisleben, Ringleben, Seehausen) übertragen.
Berufene Ortsbeiräte
Durch den GKR KGV Oldisleben wurden zu den gewählten Kirchenältesten folgende Ortsbeiräte hinzuberufen: Susanne Böhm, Ute Siegmann und Thomas Noa aus Ringleben; Thomas Leich aus Oldisleben.
Zur Information: Was ist ein Gemeindekirchenrat (GKR) und was sind seine Aufgaben?
Der Gemeindekirchenrat ist ein zentrales Organ der Kirchengemeinde, das für die Leitung und Organisation der Kirchengemeinde verantwortlich ist. Er besteht aus gewählten Vertretern der Kirchengemeinde und ist im Zusammenwirken mit den Pfarrern und anderen Mitarbeitern des Verkündigungsdienstes (z.B. KantorIn, GemeindepädagogIn) tätig.
Der Gemeindekirchenrat hat die Aufgabe, die Kirchengemeinde zu leiten, die Weichen für die Arbeit und das Miteinander zu stellen und die Kirchenverfassung der EKM (Evangelische Kirche Mitteldeutschland) zu vertreten.
Kirchengesetz über die Bildung und Arbeitsweise der Gemeindekirchenräte (Gemeindekirchenratsgesetz - GKR-G)