Auf Grundlage der Satzung über den Seniorenbeirat der Stadt Bad Frankenhausen wird der Seniorenbeirat neu gewählt.
In der Stadt Bad Frankenhausen besteht zur Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der Seniorinnen und Senioren ein Seniorenbeirat. Er vertritt die Belange der Seniorinnen und Senioren, soweit diese von allgemeiner Bedeutung sind, und berät sowie unterstützt die Stadt in allen seniorenpolitischen Angelegenheiten.
Der Seniorenbeirat besteht aus neun Mitgliedern. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Sie werden auf Vorschlag der in der Stadt Bad Frankenhausen tätigen Seniorenorganisationen durch den Stadtrat für die Dauer der Wahlperiode des Stadtrats gewählt. Die Mitglieder bleiben bis zur Wahl eines neuen Seniorenbeirats im Amt.
Wählbar sind Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und mit Hauptwohnung in der Stadt Bad Frankenhausen gemeldet sind.
Vorschlagsberechtigt sind die in der Stadt Bad Frankenhausen tätigen Seniorenorganisationen. Seniorenorganisationen im Sinne der Satzung sind die in Bad Frankenhausen tätigen Vereine, Verbände und Vereinigungen, die die sozialen, kulturellen, gesundheitlichen, wirtschaftlichen, sportlichen oder sonstigen Interessen der Seniorinnen und Senioren wahrnehmen.
Vereine, Verbände und Vereinigungen, die
| 1. | ausschließlich gewerbliche Zwecke oder |
| 2. | gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Zwecke verfolgen, gelten nicht als Seniorenorganisation im Sinne der Satzung. |
Die vorschlagsberechtigten Seniorenorganisationen werden hiermit aufgefordert, Wahlvorschläge einzureichen.
Die Wahlvorschläge sind bis spätestens 30. April 2026 schriftlich unter dem Kennwort „Seniorenbeirat“ bei der
Stadtverwaltung Bad Frankenhausen
Markt 1
06567 Bad Frankenhausen
einzureichen.
Die Wahl der Mitglieder des Seniorenbeirats ist in der Stadtratssitzung am 12. Mai 2026 vorgesehen.
Bad Frankenhausen, 23. Februar 2026
Strejc
Bürgermeister