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Amtsblatt der Kur- und Erholungsstadt Bad Frankenhausen
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Planfeststellungsverfahren

B 4 Neubau Ortsumfahrung Greußen [VKE 5771.1]

B 4 Ausbau bis Westerengel [VKE 5771.2]

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens für die o. g. Verkehrsbauvorhaben wird ein Erörterungstermin durchgeführt.

1.

Der Erörterungstermin beginnt

am 25. April 2023, ab 10.00 Uhr (Einlass 9.30 Uhr)

26. April 2023, ab 10.00 Uhr (Einlass 9.30 Uhr)

27. April 2023, ab 10.00 Uhr (Einlass 9.30 Uhr)

in 99706 Sondershausen, Carl-Schröder-Straße 10

(Carl-Schröder-Saal)

Die beiden Vorhaben B 4 Neubau Ortsumfahrung Greußen und B 4 Ausbau bis Westerengel werden aufgrund inhaltlicher Überschneidun­gen gleichzeitig erörtert.

Am 25. und 26. April 2023 werden die Einwendungen von privat Be­troffenen behandelt.

Am 27. April 2023 werden die Einwendungen von Trägern öffentlicher Belange, Versorgungsunternehmen und anerkannten Naturschutzver­bänden behandelt.

Im Bedarfsfall kann/wird auch noch am 28. April 2023 weiterverhandelt werden.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Anhörungsbehörde den Erörterungstermin bei Bedarf verlängern kann. Entsprechende Ände­rungen werden im Termin bekannt gegeben.

2.

Im Erörterungstermin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, des­sen Belange von dem Vorhaben berührt werden, freigestellt. Die Ver­tretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Be­vollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann. Die rechtzeitig erhobenen schriftlichen Einwendungen haben auch im Falle des Ausbleibens weiterhin Bestand.

Das Anhörungsverfahren ist mit Schluss der Verhandlung beendet.

3.

Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch eine Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.

4.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

Stadt Bad Frankenhausen, Bauamt