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Amtsblatt der Kur- und Erholungsstadt Bad Frankenhausen
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters

der Offenlegung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters

Durch das Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Artern, wurde das Liegenschaftskataster fortgeführt.

Folgende Flurstücke sind von der Fortführung betroffen:

Die entsprechenden Fortführungsnachweise können von den Grundstückseigentümern sowie den Inhabern grundstücksgleicher Rechte

vom 12.04.2023 bis 11.05.2023

in der Zeit

Sprechzeiten des Katasterbereich Artern

Mo-Do

08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

Fr

08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

in den Räumen des Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Artern, Alte Poststraße 10, 06556 Artern eingesehen werden.

Gemäß § 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes wird durch Offenlegung die Fortführung des Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweis) bekannt gegeben. Der Fortführungsnachweis gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Fortführung des Liegenschaftskatasters kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei dem Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Artern, Alte Poststraße 10, 06556 Artern Widerspruch erhoben werden.

Artern, den 27.03.2023

Im Auftrag

gez. Michael Rapp

Katasterbereichsleiter