Auf der Grundlage der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 2 Nr. 1 der Thüringer Gemeinde und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), und der Bestimmungen des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Thüringer Kindergartengesetz - ThürKigaG) vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 276), sowie des § 20 Abs. 8 ff. Infektionsschutzgesetz vom 10. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) - in den jeweils gültigen Fassungen - hat der Stadtrat der Stadt Bad Frankenhausen in seiner Sitzung am 09.02.2023 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Bad Frankenhausen beschlossen:
§ 1
Änderung der Satzung
Die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Bad Frankenhausen vom 12.02.2020 wird wie folgt geändert:
| 1. | In § 1 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1. werden nach den Worten „Schloßstraße 26“ die Worte „,mit 1.1 Haus „Zwergenstübchen“, Am Tischplatt 29“ gestrichen. |
| 2. | In § 2 Absatz 1 Satz 1 werden nach den Worten „des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in“ die Worte „Tageseinrichtungen und in der Tagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz - ThürKitaG)“ durch die Worte „Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Thüringer Kindergartengesetz - ThürKigaG)“ ersetzt. |
| 3. | In § 3 Absatz 2 wird die Angabe „ThürKitaG“ durch die Angabe „ThürKigaG“ ersetzt. |
| 4. | In § 5 Absatz 3 wird die Angabe „ThürKitaG“ durch die Angabe „ThürKigaG“ ersetzt. |
| 5. | In § 8 Satz 2 wird die Angabe „ThürKitaG“ durch die Angabe „ThürKigaG“ ersetzt. |
| 6. | In § 8 Satz 3 wird die Angabe „ThürKitaG“ durch die Angabe „ThürKigaG“ ersetzt. |
| 7. | In § 8 Satz 4 wird die Angabe „ThürKitaG“ durch die Angabe „ThürKigaG“ ersetzt. |
| 8. | In § 10 werden in der Überschrift nach dem Wort „Benutzungsgebühren“ die Worte „und Verpflegungsgebühr“ gestrichen“. |
| 9. | In § 10 Absatz 1 Satz 1 werden nach den Worten „wird von den Eltern der Kinder eine Benutzungsgebühr“ die Worte „sowie eine Verpflegungsgebühr für die Bereitstellung von Verpflegungsangeboten“ gestrichen. |
| 10. | In § 10 Absatz 1 wird der Satz 3 ersatzlos gestrichen. |
| 11. | In § 10 wird der bisherige Absatz 2 gestrichen. |
| 12. | In § 10 wird folgender neuer Absatz 2 eingefügt: |
| „In allen Kitas werden ein warmes Mittagessen und Vesper sowie Getränke (Milch, Säfte, Wasser oder Tee) bereitgestellt. Frühstück wird angeboten, sofern dies räumlich, technisch und hygienisch umsetzbar ist.“ | |
| 13. | In § 10 Absatz 3 werden die Sätze 1 bis 3 gestrichen. |
| 14. | In § 10 Absatz 3 Satz 4 (neu Satz 1) wird wie folgt neu gefasst: |
|
| „In Abstimmung mit der Kita darf in Ausnahmefällen und nur unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung (bspw. über Allergien) Essen von den Eltern mitgegeben werden.“ |
| 15. | In § 13 Absatz 1 wird die Angabe „ThürKitaG“ durch die Angabe „ThürKigaG“ ersetzt. |
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 1. März 2023 in Kraft.
Bad Frankenhausen, den 28.03.2023
gez. Strejc
Bürgermeister — - Siegel -
Hinweis:
Gemäß § 21 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Bad Frankenhausen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen