Die Kurstadt Bad Frankenhausen verkauft auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung das nachstehende noch zu vermessende Grundstück:
Baugrundstück in Ringleben
| Gemarkung: | Ringleben |
| Blatt: | 5060 |
| Flur: | 1 |
| Flurstück(e): | 354/2 |
| Größe: | ca. 2.918 m² (TF) |
| zum Mindestgebot von | 15.000,00 € |
| zzgl. aller mit dem Kauf in Verbindung stehender Nebenkosten |
Das Kaufobjekt liegt am südlichen Ortsrand von Ringleben und grenzt an der nordwestlichen Grundstücksseite an die Straße „Am Solgraben“, in der östlichen Seite an den Reitplatz. An der nördlichen Grundstücksseite verläuft der Solgraben.
Ringleben ist seit dem 01.01.2019 ein Ortsteil der Stadt Bad Frankenhausen, hat ca. 829 Einwohner und liegt an der direkten Verbindungsstraße von Bad Frankenhausen nach Artern. Von diesen beiden Städten aus führen Bundesstraßen in alle Richtungen. 10 km nördlich gelangt man über den Autobahnanschluss Sangerhausen-West auf die Bundesautobahn 38. Die Bundesautobahn 71 überquert etwa 2 km östlich von Ringleben die Unstrut, die nächstgelegene Anschlussstelle ist Artern. Der nächste Bahnhof befindet sich ebenfalls in Artern an der Bahnstrecke Sangerhausen-Erfurt.
Das Grundstück ist derzeit mit einem Schießplatz mit Vereinsheim und Schießanlage (seit ca. 2010 leerstehend) bebaut. Das Grundstück weist eine mittlere Wohnlage in ländlicher Umgebung auf und ist aufgrund seiner Größe, seines Zuschnittes und seiner Lage als Baugrundstück geeignet. Eine Nutzung zu Wohnzwecken wäre wünschenswert.
Die Stadt Bad Frankenhausen bietet zur Entwicklung der Infrastruktur das Grundstück, wie es steht und liegt, zum Mindestgebot von 15.000,00 € zzgl. aller mit dem Kauf in Verbindung stehender Nebenkosten zum Verkauf an. Dem Angebot ist ein Nutzungskonzept beizulegen.
Erwerbsangebote sind bis zum
25. April 2024, 12:00 Uhr
mit der deutlichen Kennzeichnung
„Verkauf Baugrundstück/ Am Solgraben in Ringleben“ - Bitte nicht öffnen“
bei der Stadtverwaltung Bad Frankenhausen, Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen einzureichen.
Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Gremium der Stadt Bad Frankenhausen. Es besteht keine Pflicht an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Die Vergabeentscheidung seitens der Stadt Bad Frankenhausen wird nicht ausschließlich am Höchstgebot gemessen. Es handelt sich bei der Ausschreibung um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten. Die Bestimmungen des ThürVgG und der VOL/A bzw. VOB/A finden keine Anwendungen.
Für weitere Auskünfte steht die Stadtverwaltung unter Telefon (03 46 71) 720-23 zur Verfügung. Hier können Besichtigungstermine vereinbart oder vorhandene Unterlagen eingesehen werden.
Gez. Strejc
Bürgermeister