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Amtsblatt der Kur- und Erholungsstadt Bad Frankenhausen
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Ausschreibungsbekanntmachung der Stadt Bad Frankenhausen

Flächen des Busbahnhofes Bad Frankenhausen, Esperstedter Straße, Stiftstraße

Die Stadt Bad Frankenhausen bietet nachfolgende Grundstücke, welche derzeit unter anderem als Parkplatz dienen und sich am Busbahnhof in 06567 Bad Frankenhausen befinden, zur Errichtung eines Parkhauses, zum Kauf an:

Katasterangaben:

Parkplatz, Straßenverkehr

Gemarkung Bad Frankenhausen

Blatt 5290

Flur 13

Flurstücke 993/1, 993/3, 991/2, 1284/990 (TF), 1137/8 (TF), 1136/11 (TF)

Lage:

Stadtzentrum von Bad Frankenhausen

Gesamtfläche: ca. 3.950,00 m²

Auftraggeber:

Stadt Bad Frankenhausen

Markt 1

06567 Bad Frankenhausen

Homepage:

www.bad-frankenhausen.de

Ansprechpartner:

Fachbereichsleiterin

Frau Müller-Niemann

Tel.: 034671 / 720 - 23

Fax: 034671 / 620 - 63

Art des Verfahrens:

öffentliches Ausschreibungsverfahren

Gebot:

Das Mindestgebot beträgt 162.950,00 €. Der Verkauf erfolgt an den Höchstbietenden.

Grundstücksangaben:

Das Grundstück befindet sich angrenzend zum Stadtzentrum der Kurstadt Bad Frankenhausen.

Es handelt sich hierbei um Teilflächen des Busbahnhofes. Ziel der Stadt ist es dort ein Parkhaus mit 3 Parkebenen mit mindestens 200 Parkplätzen + zu entwickeln. Für die zu veräußernden Flächen liegt ein positiver Bauvorbescheid vor.

Die vorliegenden Planungsunterlagen zur gewünschten Bebauung können durch die Bieter nach vorheriger Terminvereinbarung unter 034671 / 720 - 27 in den Räumen der Stadtverwaltung eingesehen werden.

Erwerbsangebote sind bis zum

25. April 2024, 12:00 Uhr

mit der deutlichen Kennzeichnung

„Verkauf Baugrundstück/ Errichtung Parkdeck am Busbahnhof, Esperstedter Straße in Bad Frankenhausen“ - Bitte nicht öffnen“

bei der Stadtverwaltung Bad Frankenhausen, Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen einzureichen.

Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Gremium der Stadt Bad Frankenhausen.

Es besteht keine Pflicht an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Die Vergabeentscheidung seitens der Stadt Bad Frankenhausen wird nicht ausschließlich am Höchstgebot gemessen. Es handelt sich bei der Ausschreibung um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten.

Die Bestimmungen des ThürVgG und der VOL/A bzw. VOB/A finden keine Anwendungen.

Für weitere Auskünfte steht die Stadtverwaltung unter Telefon (03 46 71) 720-23 zur Verfügung.

Hier können Besichtigungstermine vereinbart oder vorhandene Unterlagen eingesehen werden.

Gez. Strejc

Bürgermeister