Die Gemeinde Kyffhäuserland und die Stadt Bad Frankenhausen haben eine Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben und Befugnisse des Standesamtes (Zweckvereinbarung Standesamt) geschlossen.
Das Landratsamt Kyffhäuserkreis als untere Rechtsaufsichtsbehörde hat die Zweckvereinbarung gemäß § 11 Abs. 2 i. V. m. § 46 Abs. 1 Nr. 3 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit mit Bescheid vom 23.02.2024 genehmigt.
Die öffentliche Bekanntmachung der Zweckvereinbarung und ihrer Genehmigung erfolgte im Amtsblatt des Kyffhäuserkreises Nr. 06/2024 vom 25.03.2024. Das Amtsblatt ist auf der Internetseite des Kyffhäuserkreises unter www.kyffhaeuser.de unter der Rubrik „Amtsblatt“ digital abrufbar.
Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 4 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit weise ich auf die durch das Landratsamt Kyffhäuserkreis durchgeführte Veröffentlichung hin.
Bad Frankenhausen, 26. März 2024
gez. Matthias Strejc
Bürgermeister