Der Bürgermeister der Stadt Bad Frankenhausen, als Notvorstand der Jagdgenossenschaft Ringleben, lädt alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen), zur nichtöffentlichen Versammlung
am 26.04.2024
um 18.00 Uhr
in das Dorfgemeinschaftshaus „Zum Storchennest“, Kupperstraße 49, 06567 Bad Frankenhausen OT Ringleben ein.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung durch den Notvorstand, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung |
| 2. | Wahl des Jagdvorstandes der Jagdgenossenschaft Ringleben |
| 3. | Sonstiges |
| 4. | Schlusswort der Jagdvorsteherin / des Jagdvorstehers |
Zur Mitgliederversammlung sind gemäß § 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft alle Eigentümer von Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf (§ 9 Abs. 1 Bundesjagdgesetz) recht herzlich eingeladen. Die Teilnehmer werden gebeten, zur Legitimation ihren Personalausweis vorzulegen.
Anmerkung:
Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse (Mitglied der Jagdgenossenschaft) durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte, volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten, volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen.
Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsgemäß berufenen Organe oder deren Beauftragte.
Vollmachten sind dem Notvorstand oder dessen Vertreter vor Beginn der Versammlung vorzulegen.
Bad Frankenhausen, den 28. Februar 2024
gez. Matthias Strejc
Bürgermeister