Der Wahlausschuss der Stadt Bad Frankenhausen für die Wahl der Mitglieder des Stadtrates der Stadt Bad Frankenhausen, die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Bad Frankenhausen, die Wahl der Ortsteilbürgermeister in den Ortsteilen mit Ortsteilverfassung der Stadt Bad Frankenhausen und die Wahl der Ortsteilratsmitglieder in den Ortsteilen mit Ortsteilverfassung der Stadt Bad Frankenhausen am 26. Mai 2024 tritt zu folgenden Sitzungsterminen zusammen:
| Termin | Gegenstand der Sitzung |
| 23. April 2024, 18.00 Uhr | Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Listenverbindungen (Stadtrat, Bürgermeister, Ortsteilbürgermeister, Ortsteilräte) und Beschlussfassung über ihre Zulassung (§ 4 Abs. 5 Nr. 1, § 17 Abs. 3 und 4 Thüringer Kommunalwahlgesetz - ThürKWG -) |
| 30. April 2024, 18.00 Uhr | nochmalige Beschlussfassung des Wahlausschusses über Wahlvorschläge oder Listenverbindungen, die vom Wahlausschuss aufgrund von Einwendungen oder von Amts wegen ganz oder teilweise für ungültig erklärt wurden (§ 17 Abs. 4 Satz 5 ThürKWG) |
| 28. Mai 2024, 18.00 Uhr | Feststellung des Wahlergebnisses (§ 4 Abs. 5 Nr. 2, § 9 Abs. 5 ThürKWG, § 47 ThürKWO) |
| 11. Juni 2024, 18.00 Uhr | Feststellung des Wahlergebnisses der Stichwahl (§ 4 Abs. 5 Nr. 2, § 9 Abs. 5 ThürKWG, § 47 ThürKWO, § 48a Abs. 5 ThürKWO) |
Die Sitzungen des Wahlausschusses sind öffentlich und finden im Sitzungsraum (Raum 118) der Stadtverwaltung Bad Frankenhausen, Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen statt.
Die Sitzung am 30. April 2024 findet nur dann statt, falls ein nochmaliger Beschluss des Wahlausschusses über Wahlvorschläge und Listenverbindungen, die vom Wahlausschuss ganz oder teilweise für ungültig erklärt wurden, notwendig wird. Die Sitzung am 11. Juni 2024 findet nur dann statt, falls es zu einer Stichwahl kommt.
Bad Frankenhausen, den 27. März 2024
gez. Thomas Koch
Wahlleiter der Stadt Bad Frankenhausen