hier: Bekanntmachung der 4. erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a (3) BauGB
Der Stadtrat der Stadt Bad Frankenhausen hat in seiner Sitzung am 24.09.2020 den Beschluss zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Kurzentrum“ der Stadt Bad Frankenhausen gefasst und das gesetzlich erforderliche Planverfahren damit eingeleitet. Der räumliche Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich.
Das Planverfahren der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Kurzentrum“ der Stadt Bad Frankenhausen wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt; somit ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, Umweltbericht nach § 2a BauGB, Angaben nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB wurde gemäß § 13 (2) Nr. 1 BauGB abgesehen.
Wesentliches Ziel der Planung:
Ziel der 3. Änderung des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Hotels nördlich der Kyffhäusertherme sowie zur baulichen Erweiterung der Kyffhäusertherme zu schaffen.
Im Verlaufe des Planverfahrens erfolgte inzwischen die Durchführung der formellen öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 (2) BauGB sowie in der Folge drei erneute öffentliche Auslegungen gem. § 4a (3) BauGB von überarbeiteten Entwürfen. Im Ergebnis der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie aufgrund geänderter Planungsziele der Stadt erfolgte nunmehr eine 4. erneute Überarbeitung der Unterlagen.
Der Stadtrat der Stadt Bad Frankenhausen hat in seiner Sitzung am 30.03.2023 den 4. überarbeiteten Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Kurzentrum“ gebilligt und die erneute öffentliche
Auslegung gemäß § 4a (3) BauGB beschlossen.
Die Unterlagen des 4. überarbeiteten Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Kurzentrum“, in der Fassung März 2023, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen und der Begründung einschließlich aller Anlagen, werden Ihnen im Zeitraum
vom 11.05.2023 bis 16.06.2023
öffentlich im Internet als Download unter der Adresse
http://www.bad-frankenhausen.de/rathaus-behoerden/rathaus/bauleitplanung-oeffentliche-auslegungen/
bereitgestellt.
Entsprechend § 3 (2) PlanSiG werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum als zusätzliches Informationsangebot an nachfolgender Stelle innerhalb der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt; fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich:
| Ort: | Stadtverwaltung Bad Frankenhausen, Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen, Fachbereich Bauverwaltung, Zimmer 107 |
| Sprechzeiten: | |
| Montag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | - geschlossen - |
| Donnerstag | 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt Bad Frankenhausen unberücksichtigt bleiben können.
Anlage: Übersichts- und Lageplan
Bad Frankenhausen, 03.05.2023
gez. Strejc
Bürgermeister