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Amtsblatt der Kur- und Erholungsstadt Bad Frankenhausen
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Verlagerung Pkw-ParkplatzPanoramamuseum“ der Stadt Bad Frankenhausen

zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Verlagerung Pkw-Parkplatz Panoramamuseum“ der Stadt Bad Frankenhausen

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB

Der Stadtrat der Stadt Bad Frankenhausen hat in seiner Sitzung am 24.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Verlagerung Pkw-Parkplatz Panoramamuseum“ der Stadt Bad Frankenhausen beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß BauGB damit eingeleitet. Der räumliche Geltungsbereich ist aus der mit veröffentlichten Planskizze ersichtlich. Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.

Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Vorbereitung des Ausbaus eines neuen barrierefreien Besucherparkplatzes für das Panorama Museum.

Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind zur Zeit verfügbar: Regionalplan Nordthüringen (RP-NT 2012, wirksamer Flächennutzungsplan Stadt Bad Frankenhausen, Offenlandbiotopkartierung, Umweltbericht zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan, Artenschutzfachbeitrag und Natura 2000 Verträglichkeitsstudie. Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Stadt Bad Frankenhausen zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass folgende Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden: Einholen der Stellungnahmen der Fachbehörden und der Öffentlichkeit.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Verlagerung Pkw-Parkplatz Panoramamuseum“ der Stadt Bad Frankenhausen und die Begründung mit Umweltbericht und Anlagen werden im Zeitraum

vom 11.05.2023 bis 16.06.2023

öffentlich im Internet als Download unter der Adresse

http://www.bad-frankenhausen.de/rathaus-behoerden/rathaus/bauleitplanung-oeffentliche-auslegungen/ zur Einsichtnahmne bereitgestellt.

Entsprechend § 3 (2) PlanSiG werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum als zusätzliches Informationsangebot an nachfolgender Stelle, innerhalb der Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt; fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich:

Ort:

Stadtverwaltung Bad Frankenhausen, Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen, Fachbereich Bauverwaltung, Zimmer 107

Sprechzeiten:

Montag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und

14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch

- geschlossen -

Donnerstag

09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und

14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt Bad Frankenhausen unberücksichtigt bleiben können.

Die gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführende öffentliche Auslegung der o.a. Planunterlagen mit Begründung der Stadt Bad Frankenhausen ist hiervon nicht betroffen. Ort und Zeitpunkt dieser Auslegung werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Anlage: Übersichts- und Lageplan

Bad Frankenhausen, 03.05.2023

gez. Strejc

Bürgermeister