Beschluss Nr. 517-29/23
Einbringer: Bürgermeister
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die fortgeschriebene Bau- und Werbeanlagensatzung der Stadt Bad Frankenhausen in der Fassung vom März 2023.
Beschluss Nr. 518-29/23
Einbringer: Bürgermeister
Beschluss:
| 1. | Prüfung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB |
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| Der Stadtrat beschließt nach Prüfung und Beratung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Beschlussvorschläge des Planungsbüros TB|MARKERT. Nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander ist eine erneute Änderung des Entwurfs des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 07.04.2022 veranlasst. |
| 2. | Billigungsbeschluss |
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| Der Stadtrat billigt den vom Planungsbüro TB|MARKERT vorgestellten geänderten Planentwurf unter Maßgabe der Berücksichtigung der heute beschlossenen Änderungen. Der geänderte Entwurf erhält die Fassung vom 30.03.2022. |
| 3. | Beschluss zur erneuten Auslegung |
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| Der Stadtrat beschließt, zu den heute beschlossenen Planänderungen die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB erneut zu beteiligen. Es wird beschlossen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung und das Planungsbüro TB|MARKERT mit der Durchführung der vorgenannten Verfahrensschritte. |
Beschluss Nr. 519-29/23
Einbringer: Bürgermeister
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt den Abschluss des Öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Umsetzung der denkmalpflegerischen Zielstellung zwischen der Stadt Bad Frankenhausen und dem Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (TLDA), für die von der Stadt geplante Maßnahme der Gestaltung der Außenanlagen um die Oberkirche in Bad Frankenhausen.
Die für die Ausführung der Grabungsarbeiten kalkulierten Kosten werden vor Beginn der Grabungsarbeiten im Vorfeld an das TLDA überwiesen.
Beschluss Nr. 520-29/23
Einbringer: Bürgermeister
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, in Auswertung des VgV § 15 Offenes Verfahren für die Freianlagenplanung HOAI § 39 Leistungsphasen 6-9, dass für die Maßnahmen der Sanierung und Touristischen Erschließung der Oberkirche - Freianlagen um die Oberkirche - das Büro Storch Landschaftsarchitektur aus Dresden zu beauftragen ist.
Beschluss Nr. 521-29/23
Einbringer: Bürgermeister
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, dass für die Maßnahmen der Sanierung und Touristischen Erschließung der Oberkirche in Auswertung der beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb als Fachplaner für Sicherheits- und Gesundheitskoordination auf Baustellen nach EG- Richtlinie 92/57 WEG und Baustellenverordnung das IB für Arbeitssicherheit Christoph Naumann aus Nordhausen beauftragt wird.
Beschluss Nr. 522-29/23
Einbringer: Bürgermeister
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Bad Frankenhausen beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:
| a) | Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Verlagerung Pkw-Parkplatz Panoramamuseum“ der Stadt Bad Frankenhausen soll in dem, gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten geänderten räumlichen Geltungsbereich durchgeführt werden. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. |
| b) | Die Billigung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes „Verlagerung Pkw-Parkplatz Panoramamuseum“ mit der dazugehörigen Begründung, Umweltbericht und Anlagen. |
| c) | Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB soll eingeleitet werden. |
Beschluss Nr. 523-29/23
Einbringer: Bürgermeister
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Beauftragung der Leistung Brandschutzkonzept nach AHO-Fachkommission für die Maßnahme Attraktivierung Wellnessbad und Neubau Sportbad an das Büro Brandschutzbüro Uhlenhut aus Leipzig.
Beschluss Nr. 524-29/23
Einbringer: Bürgermeister
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Bad Frankenhausen beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:
| a) | Die Billigung des 4. überarbeiteten Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Kurzentrum“ der Stadt Bad Frankenhausen im festgesetzten räumlichen Geltungsbereich sowie der Begründung in den vorliegenden Fassungen. Der Geltungsbereich ist dem Übersichtsplan in der Anlage zum Beschluss zu entnehmen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. |
Die 4. erneute öffentliche Auslegung des 4. überarbeiteten Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Kurzentrum“ der Stadt Bad Frankenhausen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sowie der Begründung in den vorliegenden Fassung.
Beschluss Nr. 525-29/23
Einbringer: Bürgermeister
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, die Planungsleistungen zur Errichtung eines Spielplatzes am Schlossgarten in Bad Frankenhausen nach Auswertung der eingegangenen Angebote an das Büros AIB Petermann* Thiele* Kochanek zu beauftragen. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Die erforderlichen finanziellen Mittel werden in den Nachtragshaushalt eingestellt.
Beschluss Nr. 526-29/23
Einbringer: Bürgermeister
Beschluss:
Der Stadtrat vergibt im Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung auf der E- Vergabeplattform die Ausführung der Steinsanierung der Stadtmauer, gelegen an der Parzelle Zinkestraße 2 angrenzend zur Brauhausgasse, an den wirtschaftlichsten Bieter.
Der Auftrag geht entsprechend dem Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Kelterer an die Firma Bauhütte Naumburg aus Schulpforte.
Beschluss Nr. 527-29/23
Einbringer: Bürgermeister
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Lieferleistung Schaubepflanzung an die Fa. Van den Berg Entree Vert Holland B.V., Duinschooten 3 aus 2204 AC Nordwijk.
Beschluss Nr. 528-29/23
Einbringer: Bürgermeister
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt im Ergebnis einer Planerauswahl, bei der drei Büros beteiligt worden sind, das Büro AIB Petermann*Thiele* Kochanek aus Bad Frankenhausen mit der Planung der erforderlichen Maßnahmen für eine Umstrukturierung und wärmetechnischen Sanierung der Kindervilla zu beauftragen. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Beschluss Nr. 529-29/23
Einbringer: Bürgermeister
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Bad Frankenhausen beschließt die Einziehung eines Teilstücks einer öffentlichen Verkehrsfläche in der Gemarkung Ichstedt, Flur 3, Flurstück 91/83 gem. § 8 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG).