Übersichtslageplan Stadtgebiet Bad Frankenhausen, ohne Maßstab / Quelle der Geodaten: Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
hier: Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Flächennutzungsplan Bad Frankenhausen, als baurechtliches Instrument der vorbereitenden Bauleitplanung, ist ein wichtiger Bestandteil der städtebaulichen Entwicklung und bedarf nach ca. 28 Jahren (wirksam seit 1995) einer Überarbeitung.
Seit der Aufstellung des wirksamen Flächennutzungsplans haben sich viele Rahmenbedingungen geändert, zudem hat sich das Stadtgebiet Bad Frankenhausens durch die Eingemeindungen der Ortsteile Udersleben, Esperstedt, Ringleben und Ichstedt vergrößert. Mit dem Ziel, ein belastbares und für das gesamte Stadtgebiet geltendes Planwerk als Grundlage für die städtebauliche Entwicklung vorhalten zu können, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 22.07.2021 beschlossen, den Flächennutzungsplan neu aufzustellen und somit das Planverfahren gemäß Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitet.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst das gesamte Stadtgebiet Bad Frankenhausens (mit den Ortsteilen Seehausen, Udersleben, Esperstedt, Ringleben und Ichstedt) und ist aus dem mitveröffentlichten Übersichtsplan ersichtlich.
Im Zeitraum vom 27.06.2022 bis einschließlich 29.07.2022 erfolgte die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Stadtrat hat in öffentlicher Sitzung am 30.03.2023 über die eingegangenen Stellungnahmen beraten, abgewogen und beschlossen, einen geänderten Entwurf des Flächennutzungsplans erneut öffentlich auszulegen gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum geänderten Entwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 30.03.2023 erneut zu beteiligen.
Der Entwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 30.03.2023 liegt einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und Themenkarten und der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
15.05.2023 bis einschließlich 16.06.2023
im Rathaus der Stadt Bad Frankenhausen während der allgemeinen Dienstzeiten (s.u.) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Um eine vorherige Terminvereinbarung wird hierzu gebeten.
| Ort: | Stadtverwaltung Bad Frankenhausen, Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen, Fachbereich Bauverwaltung, Zimmer 107 |
| Sprechzeiten: | |
| Montag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | - geschlossen - |
| Donnerstag | 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
oder nach Vereinbarung.
Stellungnahmen können während der erneuten Auslegungsfrist schriftlich, elektronisch (per E-Mail) an o.g. Adressen oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der erneuten Auslegung Stellungnahmen ausschließlich zu den in den Unterlagen gekennzeichneten Änderungen der Planung abgegeben werden können.
Eine Terminvereinbarung ist auf folgende Weise möglich:
| Per Briefpost an: | Stadtverwaltung Bad Frankenhausen, Bauamt |
| Markt 1,06567 Bad Frankenhausen | |
| (Einwurf auch in den Hausbriefkasten am Haupteingang des Rathauses möglich) | |
| per E-Mail an: | |
| oder telefonisch: | 034671 720-38 oder 034671 720-23 oder 034671 720-0 |
Der geänderte Entwurf des Flächennutzungsplans, einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und Themenkarten, jeweils in der Fassung vom 30.03.2023, steht während der Frist zur Stellungnahme zusätzlich auch auf der Internetseite der Stadt Bad Frankenhausen unter der Adresse
https://bad-frankenhausen.de/stadt-buerger/rathaus/bauleitplanung-oeffentliche-auslegungen/
zur Einsichtnahme bzw. zum Download bereit.
Die Frist zur Stellungnahme wurde anhand der Mindestdauer für öffentliche Auslegungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (30 Tage) bestimmt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem ThürDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt durch gesonderte Schreiben.
Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:
| [1] | Begründung mit Umweltbericht |
| [2] | eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB |
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| Schutzgut | Art der vorhandenen Informationen [Darstellung in …] |
| Mensch | Bestandsaufnahme [1] Ausführungen zu Betroffenheit von Erholungsräumen [1] Auswirkungen durch Immissionen [1] Auswirkungen durch Erosion [1] Erhebung Freizeitanlagen [1] |
| Fläche | Vorhandene Nutzung [1] Auswirkungen [1], [2] Flächenbedarf [1] Überschlägiger Ausgleichsbedarf [1] |
| Tiere/Artenschutz | Bestandsaufnahme [1] Online Recherche besonders geschützter Tierarten [1], [2] Ausführungen und Hinweise zu artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen und ggf. erforderlichen Maßnahmen [1] Auswirkungen durch die Vorhaben [1] Vertiefend zu prüfende Arten auf Bauleitebene [1] |
| Pflanzen | Bestandsaufnahme [1] Auswertung der Biotopkartierung [1], [2] Festlegung der Eingriffsschwere je Entwicklungsfläche [1] Untersuchung der potenziellen natürlichen Vegetation im Gemeindegebiet [1] Ausführungen und Hinweise zu: Betroffenheit von Schutzgebieten nach BNatSchG sowie Natura 2000-Gebieten [1], [2] Belange der Landwirtschaft [1] Notwendiger Ausgleichsbedarf [1] Minimierungsmaßnahmen [1], [2] |
| Boden | Auswertung von Bodenkarten und Geologischen Karten [1] Ausführungen und Hinweise zu: Auswirkungen [1] Vorkommen von Altablagerungen [1] Erosionsgefährdete Bereiche [1], [2] |
| Wasser | Bestandsbeschreibung [1] Ausführungen und Hinweise zu: Betroffenheit von Wasserschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten und wassersensiblen Bereichen, und oberflächlich abfließendes Niederschlagswasser [1], [2] Auswirkungen [1] Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1] |
| Luft/Klima | Bestandsbeschreibung [1] Hinweise zur Betroffenheit von Kaltluftentstehungsgebieten [1] Hinweise zur Betroffenheit von Frischluftentstehungsgebieten [1] Auswirkungen [1] Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1] |
| Landschaftsbild | Bestandsbeschreibung [1] Aufnahme von landschaftsökologischen Raumeinheiten [1] Einbeziehen der Ausweisung der Landschaftspläne [1], [2] Auswirkungen [1] Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1], [3] |
| Kultur- und Sachgüter | Hinweise zur Betroffenheit von Boden- und Baudenkmalen [1] Hinweise zu Naturdenkmälern [1] |
| Wechselwirkungen | Erläuterung von Wechselbeziehungen der einzelnen Schutzgütern [1] Gefahrenflächen im Zuge von Starkregen (Erosionsgefahr) [1] |
Anlage: Übersichtsplan Stadtgebiet
Bad Frankenhausen, 03.05.2023
Strejc
Bürgermeister