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Amtsblatt der Kur- und Erholungsstadt Bad Frankenhausen
Ausgabe 5/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

für den Eigenbetrieb Stadtwerke für das Jahr 2023

Die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Werkleiters für den Eigenbetrieb Stadtwerke für das Jahr 2023 wurde am 24.04.25 durch den Stadtrat beschlossen. Die festgestellte Jahresrechnung des Eigenbetriebs Stadtwerke mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Wirtschaftsprüfers nach § 80 Abs. 4 ThürKO, liegen im Zimmer 001 der Stadtverwaltung Markt 1 zu den Sprechzeiten bis 14 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt zur Einsichtnahme aus.

Werkleiter Stadtwerke