Auf Grund der § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22,47), erlässt die Stadt Bad Frankenhausen folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 und 2027 wird hiermit festgesetzt, er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| 2026 | in den Einnahmen u. Ausgaben mit | 22.670.617 € |
| 2027 | in den Einnahmen u. Ausgaben mit und | 22.529.342 € |
| im Vermögenshaushalt | ||
| 2026 | in den Einnahmen u. Ausgaben mit | 3.738.921 € |
| 2027 | in den Einnahmen u. Ausgaben mit | 3.173.094 € |
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird
| im Jahr 2026 auf | 0 € | festgesetzt |
| im Jahr 2027 auf | 0 € | festgesetzt |
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden für 2026 und 2027 auf 0 festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden für 2026 und 2027 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 320 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) | 405 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 395 v.H. | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird im Jahr 2026 auf 3.000.000 € im Jahr 2027 auf 3.000.000 € festgesetzt.
Es gilt der vom Stadtrat am 17.03.2026 beschlossene Stellenplan für die Jahre 2026 und 2027.
Nachrichtlich:
Kreditaufnahme mit Kapitaldienstfinanzierung Kommunales Investitionsprogramm 2026-2029 (Thüringer Gesetz zur Änderung des kommunalen Finanzausgleichs vom 30. Dezember 2025 (GVBl. 2026 S.22)
| im Jahr | 2026 | 1.543.388 € |
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| im Jahr | 2027 | 838.257 € |
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Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2026 In Kraft.
Bad Frankenhausen, 29.04.2026
Matthias Strejc, Bürgermeister
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 und 2027 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgt damit gem. § 57 Abs. 3 S. 2 ThürKO in Verbindung mit § 21 Abs. 3 ThürKO.
Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom
07. Mai 2026 bis zum 22. Mai 2026
in der Stadtverwaltung Bad Frankenhausen, Markt 1, während der üblichen Dienststunden und zwar montags 09.00-12.00 Uhr, dienstags 9.00-13.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr, donnerstags 09.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr, freitags 09.00-12.00 Uhr öffentlich aus.
Bad Frankenhausen, 29.04.2026
Stadt Bad Frankenhausen
Matthias Strejc
Bürgermeister