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Amtsblatt der Kur- und Erholungsstadt Bad Frankenhausen
Ausgabe 5/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung

1.) Haushaltssatzung der Stadt Bad Frankenhausen für die Haushaltsjahre 2026 und 2027

Auf Grund der § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22,47), erlässt die Stadt Bad Frankenhausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 und 2027 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt

2026

in den Einnahmen u. Ausgaben mit

22.670.617 €

2027

in den Einnahmen u. Ausgaben mit und

22.529.342 €

im Vermögenshaushalt

2026

in den Einnahmen u. Ausgaben mit

3.738.921 €

2027

in den Einnahmen u. Ausgaben mit

3.173.094 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird

im Jahr 2026 auf

0 €

festgesetzt

im Jahr 2027 auf

0 €

festgesetzt

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden für 2026 und 2027 auf 0 festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden für 2026 und 2027 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

a)

für land- u. forstwirtschaftliche

Betriebe (A)

320 v.H.

 

b)

für die Grundstücke (B)

405 v.H.

2.

Gewerbesteuer

 

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird im Jahr 2026 auf 3.000.000 € im Jahr 2027 auf 3.000.000 € festgesetzt.

§ 6

Es gilt der vom Stadtrat am 17.03.2026 beschlossene Stellenplan für die Jahre 2026 und 2027.

Nachrichtlich:

Kreditaufnahme mit Kapitaldienstfinanzierung Kommunales Investitionsprogramm 2026-2029 (Thüringer Gesetz zur Änderung des kommunalen Finanzausgleichs vom 30. Dezember 2025 (GVBl. 2026 S.22)

im Jahr

2026

1.543.388 €

 

im Jahr

2027

838.257 €

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2026 In Kraft.

Bad Frankenhausen, 29.04.2026

Matthias Strejc, Bürgermeister

2.) Genehmigung

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 und 2027 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgt damit gem. § 57 Abs. 3 S. 2 ThürKO in Verbindung mit § 21 Abs. 3 ThürKO.

3.) Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 und 2027

Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom

 07. Mai 2026 bis zum 22. Mai 2026

in der Stadtverwaltung Bad Frankenhausen, Markt 1, während der üblichen Dienststunden und zwar montags 09.00-12.00 Uhr, dienstags 9.00-13.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr, donnerstags 09.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr, freitags 09.00-12.00 Uhr öffentlich aus.

Bad Frankenhausen, 29.04.2026

Stadt Bad Frankenhausen

Matthias Strejc

Bürgermeister