Titel Logo
Amtsblatt der Kur- und Erholungsstadt Bad Frankenhausen
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Ausschreibung

Öffentliche Ausschreibung

gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV)

Die Kurstadt Bad Frankenhausen verkauft auf dem Wege der öffentlichen

Ausschreibung das nachstehende Grundstück

Ehemalige Grundschule in Ringleben

Gemarkung:

Ringleben

Blatt:

5060

Flur:

1

Flurstücke:

128/1

Größe:

534 m²

zum Höchstgebot

zzgl. aller mit dem Kauf in Verbindung stehender Nebenkosten

Das Kaufobjekt befindet sich im Ortskern von Ringleben, einem Ortsteil der Stadt Bad Frankenhausen und ist mit der ehemaligen Grundschule des Ortes Ringleben bebaut. Das Gebäude weist einen erheblichen Instandhaltungsrückstau auf. Die Stadt Bad Frankenhausen bietet zur Entwicklung der Infrastruktur das Grundstück, wie es steht und liegt, zum Höchstgebot zzgl. aller mit dem Kauf in Verbindung stehender Nebenkosten zum Verkauf an.

Erwerbsangebote sind bis zum

14. August 2023, 12:00 Uhr

mit der deutlichen Kennzeichnung

„Verkauf ehemalige Grundschule in Ringleben“ - Bitte nicht öffnen“

bei der Stadtverwaltung Bad Frankenhausen, Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen einzureichen.

Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Gremium der Stadt Bad Frankenhausen. Es besteht keine Pflicht an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Die Vergabeentscheidung seitens der Stadt Bad Frankenhausen wird nicht ausschließlich am Höchstgebot gemessen. Es handelt sich bei der Ausschreibung um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten. Die Bestimmungen des ThürVgG und der VOL/A bzw. VOB/A finden keine Anwendungen.

Für weitere Auskünfte steht die Stadtverwaltung unter Telefon (03 46 71) 720-23 zur Verfügung. Hier können Besichtigungstermine vereinbart oder vorhandene Unterlagen eingesehen werden.

Gez. Strejc

Bürgermeister