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Amtsblatt der Kur- und Erholungsstadt Bad Frankenhausen
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen



Vollzug des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG); Ankündigung der Einziehung eines Teilstücks einer öffentlichen Verkehrsfläche.

Die Stadt Bad Frankenhausen beabsichtigt das auf dem Lageplan rot gekennzeichnete Teilstück der öffentlichen Verkehrsfläche mit der Flur-Nr. 91/83, Flur 3 in der Gemarkung Ichstedt, einzuziehen.

Die Absicht der Einziehung wird hiermit gemäß § 8 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) ortsüblich bekannt gemacht. Die für die Einziehung maßgeblichen Unterlagen liegen für die Dauer von drei Monaten nach dieser Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Bad Frankenhausen, Markt 1, 2. Stock, Zimmer 110 während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.

Während der Bekanntmachungsfrist besteht die Möglichkeit, Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung vorzubringen. Diese sind schriftlich oder zur Niederschrift und mit Begründung einzureichen.

Bad Frankenhausen, den 31.05.2023

gez.

M. Strejc

Bürgermeister