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Amtsblatt der Kur- und Erholungsstadt Bad Frankenhausen
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Zur Durchführung der Schlichtungsverfahren nach dem Thüringer Schiedsstellengesetz - ThürSchstG - in der Bekanntmachung vom 17. Mai 1996 (GVBl. S. 61), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. September 2010 (GVBl. S. 291), richtet jede Gemeinde eine Schiedsstelle ein. Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann (Schiedspersonen) wahrgenommen.

Zur Besetzung der Schiedsstelle der Stadt Bad Frankenhausen sind die Schiedspersonen für eine 5-jährige Amtszeit neu zu wählen.

Die Schiedspersonen sind dazu berufen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen, soweit ihre Zuständigkeit dafür in den einschlägigen Vorschriften geregelt ist. Durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre, schaffen die Schiedspersonen die Vorrausetzung dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wieder herstellen.

Die Schiedsperson wird für fünf Jahre (Amtszeit 2024-2029) vom Stadtrat gewählt und ist ehrenamtlich für das Land Thüringen tätig. Für jede Schiedsperson wird mindestens eine stellvertretende Schiedsperson gewählt. Die gewählten Schiedspersonen bedürfen der Bestätigung des zuständigen Amtsgerichtes und werden vom Direktor des Amtsgerichtes in ihr Amt berufen und verpflichtet.

Wer kann sich für dieses Amt bewerben?

Die Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und Fähigkeit für das Amt geeignet sein. Zu Beginn der Amtsperiode haben Sie mindestens das 25. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet und wohnen im Bereich der Schiedsstelle.

Zur Schiedsperson kann nicht gewählt werden:

wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde,

eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,

eine Person, die wegen geistiger oder körperlicher Behinderung die Schiedstätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann oder für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist,

eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist.

Als Schiedsperson soll darüber hinaus nicht gewählt werden, wer

gegen Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, oder

wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR im Sinne des § 6 Abs. 4 des Stasi - Unterlagen - Gesetzes (StUG) oder als diesen Mitarbeitern nach § 6 Abs. 5 StUG gleichgestellte Person, für das Amt nicht geeignet ist.

Sie möchten einer der gesuchten Schiedsfrauen oder Schiedsmänner werden?

Dann richten Sie bitte Ihre formlose Bewerbung bis zum 31. Mai 2024 an die Stadtverwaltung Bad Frankenhausen, Hauptamt, Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen oder an verwaltung@bad-frankenhausen.de. Bitte geben Sie dabei an:

  • Name, Vorname, Geburtsname
  • Anschrift
  • Geburtstag, Geburtsort
  • Beruf
  • Telefon, E-Mail-Adresse (wenn vorhanden)

Bitte bestätigen Sie in Ihrer Bewerbung, dass Sie damit einverstanden sind, dass Ihre Daten an die beteiligten Gremien (Ausschuss des Stadtrates der Stadt Bad Frankenhausen und Stadtrat der Stadt Bad Frankenhausen) weitergegeben werden dürfen. Die Übermittlung der Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Wahl durch den Stadtrat der Stadt Bad Frankenhausen.

Allgemeine Informationen zum Schiedsamt sind im Internet unter www.schiedsamt.de abrufbar.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Tel.: 034671-72013 oder per E-Mail unter verwaltung@bad-frankenhausen.de zur Verfügung.

Bad Frankenhausen, 25. März 2024

gez. Matthias Strejc

Bürgermeister